Wie konnte das geschehen? Der Vorfall ereignete sich Anfang Mai 2022. Wie das polnische Nachrichtenportal Polsat News und andere Medien berichten, wurde der 75-jährige Tierarzt damals von einer Frau aus der Gemeinde Zagnańsk, Woiwodschaft Świętokrzyskie, angerufen. Die Frau sagte ihm, dass ihr Hund krank sei und bat den Tierarzt, ihn zu erlösen. Der Tierarzt machte sich deshalb auf den Weg um das Tier einzuschläfern. Dabei unterlief ihm jedoch ein folgenschwerer Fehler:
Polen: Tierarzt verabreicht die tödliche Spritze dem falschen Hund
Der 75-Jährige war nämlich an der falschen Adresse angekommen. Dennoch betrat er das Grundstück und verabreichte dem Schäferhund Stefan, der dort lebte die Spritze, die er dabei hatte. Wie Polsat News berichtet, habe sich der 75-Jährige sofort an die Arbeit gemacht. Ohne sich vorher noch einmal zu versichern und ohne die Besitzer des Tieres um die endgültige Erlaubnis zu fragen.
Er war an der falschen Adresse
Der fünfjährige Schäferhund starb nur Augenblicke später. Erst danach sprach der 75-Jährige mit den Besitzern, offenbar einem älteren Ehepaar. Dann die schreckliche Erkenntnis: Der Tierarzt war an der falschen Adresse - und somit auch beim falschen Hund.
Tierarzt bekennt sich vor Gericht schuldig und bittet um Verzeihung
Nun, etwa ein Jahr nach dem tragischen Tod von Schäferhund Stefan, fiel vor Gericht das Urteil gegen den 75-jährigen Tierarzt. "Ich war selbst erschrocken und überrascht", sagte der 75-Jährige am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Kielce, berichtet Polsat News. Der Tierarzt soll sich vor dem Gericht als schuldig bekannt haben. Zudem bat er die Besitzer des getöteten Hundes um Verzeihung: "Ich bedauere, was passiert ist", meinte er gegenüber dem polnischen Portal Echa Dnia.
Falschen Hund eingeschläfert: Arzt verurteilt
Das Gericht verurteilte den 75-Jährigen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einem einjährigen Berufsverbot, einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Złoty (rund 1.100 Euro) sowie einer Zahlung an ein Tierheim in Höhe von 2.400 Złoty (rund 530 Euro). Erschwerend hinzu kam, dass der Tierarzt ein Präparat verwendete, für das er keine Erlaubnis hatte.
Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der Arzt müsse ins Gefängnis. Tatsächlich wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.