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Starkoch Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis

Urteil ist gefallen

Starkoch Alfons Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis

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    Wahrscheinlich: Starkoch Alfons Schuhbeck droht eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
    Wahrscheinlich: Starkoch Alfons Schuhbeck droht eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    +++ Update: 27. Oktober, 15 Uhr+++Das Urteil im Gerichtsprozess um Alfons Schuhbeck ist gefallen. Wie der Focus berichtet muss der Starkoch für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Gericht befand ihn in 21 Fällen für schuldig. 

    Urteil steht fest: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

    Bezugsmeldung

    Seit dem Donnerstagmorgen und 9 Uhr wird der Prozess gegen den bekannten Sternekoch Alfons Schuhbeck vor dem Landgericht München fortgesetzt. Dem 73-Jährigen wird Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen.

    Schuhbeck hatte Steuerhinterziehung zugegeben

    Noch heute wird sich vor Gericht entscheiden, wie hoch die Strafe für Schuhbeck ausfallen wird. Der Starkoch hatte den Steuerbetrug während des Prozesses nach und nach zugegeben. An eine konkrete Summe konnte sich Schuhbeck allerdings nicht mehr erinnern.

    Über 2,3 Millionen an Finanzamt vorbeigeschleust

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, zwischen 2009 und 2016 mehr als 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Dabei sei unter anderem ein Computerprogramm eingesetzt worden, so der Vorwurf.

    Gefängnisstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich

    Eine Verurteilung von Alfons Schuhbeck ist damit vermutlich unumgänglich. Die Frage ist allerdings: Wie hoch wird diese Strafe ausfallen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 droht ab einer Steuerhinterziehung von über einer Million Euro Gefängnis ohne Bewährung.

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