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Skandal im österreichischen Bundesheer: Ausbilderin soll Soldaten Blowjob angeboten haben

Disziplinarverfahren

Sie soll Soldaten Oralsex angeboten haben: Ausbilderin sorgt für Skandal im österreichischen Bundesheer

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    Einer Ausbilderin sorgte kürzlich für einen Skandal im österreichischen Bundesheer. Die Frau soll Soldaten unter anderem Oralsex angeboten haben. (Symbolbild)
    Einer Ausbilderin sorgte kürzlich für einen Skandal im österreichischen Bundesheer. Die Frau soll Soldaten unter anderem Oralsex angeboten haben. (Symbolbild) Foto: Pexels auf Pixabay

    Die Frau, die als Korporal tätig ist, musste sich wegen der Anschuldigungen einem disziplinarischen Verfahren stellen. Wie vol.at unter Berufung auf die "Presse" berichtet, soll die Ausbilderin die Soldaten unter anderem gefragt haben: "Muss ich euch erst einen blasen, damit ihr motiviert seid?". Darüber hinaus soll sie ihren Auszubildenden abfällige Spitznamen wie "Barbie", "Rambo" oder "Dicker" gegeben haben. Angeblich, weil sie sich ihre echten Namen nicht merken konnte. 

    Vorwurf der sexuellen Nötigung

    Obwohl die Soldaten das Verhalten bestätigt haben, hat die österreichische Bundesdisziplinarbehörde das Verfahren gegen die Ausbilderin eingestellt. Der Vorwurf der sexuellen Nötigung hatte "zu wenig Substanz". Wie vol.at weiter berichtet, wurde die Frau jedoch angewiesen, in Zukunft auf die Kosenamen zu verzichten und ihre untergebenen Soldaten mit ihren richtigen Namen anzusprechen. Außerdem solle sie künftig auf ihre Wortwahl achten. 

    Was passiert bei einem Disziplinarverfahren?

    In einem Disziplinarverfahren wird ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten und Richtern geprüft. In Deutschland bietet das Bundesdisziplinargesetz die rechtliche Grundlage für derartige Verfahren. Für Landesbeamte gelten die jeweiligen Länderbestimmungen. Bei der Bundeswehr werden Disziplinarverfahren üblicherweise vor dem Truppendienstgericht verhandelt. Wird das Vergehen nachgewiesen werden Disziplinarmaßnahmen verhängt. Diese reichen von einem Verweis, Ausgangsbeschränkung bis zur Dienstgradherabsetzung. 

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