Startseite
Icon Pfeil nach unten
Unterhaltung
Icon Pfeil nach unten

Rutschiges Laub auf den Gehwegen - Wer muss das wegmachen?

Herbst

Rutschiges Laub auf den Gehwegen - Wer muss das wegmachen?

    • |
    • |
    Mit dem Herbst kommt auch das fallende Laub auf Straßen und Gehwegen. Wird das Laub nass, bilden die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen.
    Mit dem Herbst kommt auch das fallende Laub auf Straßen und Gehwegen. Wird das Laub nass, bilden die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen. Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

    Mit dem Herbst kommt auch das fallende Laub auf Straßen und Gehwegen. Wird das Laub nass, bilden die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen. Im Winter müssen Anwohner die Gehwege selbst freiräumen, doch wie ist das im Herbst mit dem Laub?

    Wer ist zuständig?

    Die Verkehrssicherungspflicht liegt dabei bei den Städten und Gemeinden, wird jedoch in der Regel auf die Besitzer der anliegenden Häuser übertragen. Wird die Reinigungspflicht beziehungsweise Räumpflicht von den Besitzern nicht erfüllt und es kommt dadurch zu einem Unfall, stellt sich die Haftungsfrage. Davor warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

    Regelung wie bei Schneeräumpflicht

    Mit der Räumpflicht der Gehwege verhält es sich wie bei der Haftungsfrage mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser beziehungsweise auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zu reinigen. "Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde", so Siegfried Karle, Präsident der GVI. 

    Fit für den Winter: So bereiten Sie ihren Garten für die kalte Jahreszeit vor

    Wer haftet bei Unfällen?

    Logischerweise ist es nicht möglich die Gehwege rund um die Uhr komplett Laubfrei zu halten. Kommt es zu einem Unfall, muss der Anwohner aber nachweisen können, dass er regelmäßig den Gehsteig vom Laub befreit. Kann er das nicht, haftet er bei einem möglichen Schaden. Die Haus- und Grundbesitzer beziehungsweise privaten Haftpflichtversicherungen übernehmen bei einer Klage die Regulierung der Haftungsfrage. Die GVI empfiehlt eine ausreichende Absicherung der Versicherungssumme, welche mindestens bei fünf Millionen Euro liegen sollte.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden