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Polizistenmord-Prozess von Kusel: Verteidiger wirft Richter Befangenheit vor

Verfahren verzögert sich

Polizistenmord-Prozess von Kusel: Verteidiger wirft Richter Befangenheit vor

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    Seit Juni muss sich ein 39-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossen zu haben. (Archiv)
    Seit Juni muss sich ein 39-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Kaiserslautern verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine junge Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel (Rheinland-Pfalz) erschossen zu haben. (Archiv) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

    Die Plädoyers im Polizistenmord-Prozess von Kusel (Rheinland-Pfalz) verzögern sich. Die Verteidigung des Hauptangeklagten hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Es gebe Zweifel an der Unparteilichkeit von Raphael Mall, sagte der Anwalt des Hauptangeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern. Seine Begründung: Mall habe in einem anderen Verfahren einem Mithäftling des Hauptangeklagten eine Frage zu einer der Aussagen des Beschuldigten gestellt.

    Wegen zweifachen Mordes vor Gericht

    Am 31. Januar waren ein 29-jähriger Polizeikommissar und eine 24-jährige Polizeianwärterin bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße nahe Kusel erschossen worden. Als mutmaßlicher Schütze steht seit Mitte Juni ein 39-Jähriger wegen zweifachen Mordes vor Gericht. Er soll die beiden Polizisten getötet haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

    "Es gibt keine Gründe, die eine Befangenheit begründen"

    Am Dienstagmorgen hätten Staatsanwalt und Verteidigung nun ihre Plädoyers halten sollen. So war der Plan. Doch dazu kam es nicht.  "Es gibt keine Gründe, die eine Befangenheit begründen", sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen. Der Antrag sei als unzulässig abzuweisen. Es werde hier "wieder mal Unsinn erzählt", der nur dazu führe, dass der Prozess nicht weitergehe. 

    Kammer zieht sich zur Beratung zurück

    Mall sagte, er habe dem Mithäftling keine Frage gestellt, sondern ihm gegenüber nur eine Feststellung geäußert. Die Kammer zog sich zunächst zu Beratungen über den Antrag zurück. In den Fall verwickelt ist auch ein 33-jähriger Nebenangeklagter. Er muss sich wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Er soll beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Zudem werden beide Männer der gewerbsmäßigen Wilderei zur Nachtzeit beschuldigt.

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