Ab 1. November werden in Österreich die neuen Corona-Regeln in Kraft treten. Was Touristen und Einheimische jetzt beachten müssen.
Seilbahn nur mit Test
Wie vol.at berichtet wird vor allem die 3G Regelung ausgeweitet. Auf Seilbahnen wird zusätzlich noch Maske verlangt. Ausgenommen von der Regel sind Anwohner, die die Seilbahnen regelmäßig nützen müssen. Wer zum Apres Ski will muss einen PCR-Test vorweisen können, ansonsten gilt auch hier 3G. Falls die Belegung der Intensivbetten auf 300 (aktueller Stand: ca. 250) steigt, werden nur noch Genesene und Geimpfte zugelassen. Ähnlich strenge Regeln gelten auch in der Gastronomie und im Hotel, in einigen Fällen reicht auch ein Selbsttest aus. In Wien allerdings werden nur PCR-Tests akzeptiert. Weihnachtsmärkte finden dieses Jahr auch unter 3G Regeln statt. Hier soll ein Armband als 3G-Nachweis ausreichen.
Regeln am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer müssen ab 1. November einen 3G-Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen. Ausgenommen sind Mitarbeiter, die nur zwei Mal am Tag für knapp 15 Minuten mit anderen Menschen in Kontakt stehen. Auch diejenigen, die im Freien arbeiten sind von dieser Regel befreit. Zu dieser Berufsgruppe gehören etwa Förster oder Lkw-Fahrer. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfällt weitestgehend. Nur Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind davon ausgenommen.
Sport und Schule
Sportler müssen ab November ebenfalls einen 3G-Nachweis vorlegen. Das gilt vor allem für Mannschaftssportler. Hobbysportler die allein trainieren sind von der Regelung ausgenommen. In der Schule wird nach wie vor Montags und Mittwochs getestet. Die Gültigkeit ist allerdings erweitert worden. Ab November wird man auch von Freitag bis Sonntag problemlos mit diesen Tests in Restaurants oder anderen Einrichtungen reingelassen.