Die Verkehrsminister der Bundesländer haben sich am Freitag zusammen mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf die Reform der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Verstöße im Straßenverkehr sollen künftig teurer bestraft werden, dafür wird der Führerschein aber nicht so häufig eingezogen. Das sind die Punkte, auf die sich in der Konferenz der Verkehrsminister geeinigt wurde:
Schnellfahrer erwarten hohe Strafen
Die Regelungen zu Fahrverboten und Punkten bleiben wie vor der Reform bestehen. Sind Sie innerorts 31 km/h bzw. außerorts 41 km/h oder wiederholt 26 km/h zu schnell, droht ihnen ein Fahrverbot.
Das kostet zu schnelles Fahren in Zukunft
Innerorts
- bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro - bislang 15 Euro
- 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro - bislang 30 Euro
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro - bislang 35 Euro
- 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro - bislang 80 Euro
- 26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro - bislang 100 Euro
- 31 bis 40 km /h zu schnell: 260 Euro - bislang 160 Euro
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro - bislang 200 Euro
- 51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro - bislang 280 Euro
- 61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro - bislang 480 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 800 Euro - bislang 680 Euro
Außerorts
- bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro - bislang 10 Euro
- 11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro - bislang 20 Euro
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro - bislang 30 Euro
- 21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro - bislang 70 Euro
- 26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro - bislang 80 Euro
- 31 bis 40 km /h zu schnell: 200 Euro - bislang 120 Euro
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro - bislang 160 Euro
- 51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro - bislang 240 Euro
- 61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro - bislang 440 Euro
- über 70 km/h zu schnell: 700 Euro - bislang 600 Euro
Zudem sollen folgende Punkte wie folgt geregelt werden
- Das Parken auf Geh- und Radwegen und das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.
- Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet künftig 55 Euro - bislang 35 Euro
- Wer amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten zuparkt oder Rettungsfahrzeuge behindert, muss künftig bis zu 100 Euro bezahlen
- Lkw-Fahrer, die innerorts beim Rechtsabbiegen nicht in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, zahlen 70 Euro
- Das Nichtbilden oder Durchfahren einer Rettungsgasse wird künftig mit einer Geldbuße zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet
- NEU: Parken Sie einen E-Auto-Ladeplatz oder Plätze für Carsharing-Fahrzeuge zu, müssen Sie 55 Euro zahlen
Noch sind die neuen Bußgeldregelungen nicht in Kraft. Diese sollen aber bis zum Spätsommer durch den Bundesrat abgesegnet werden und dann noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten.Bild von diddi4 auf Pixabay