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München weitet ab Februar Dieselfahrverbote auf den mittleren Ring aus

Kosten für Ausnahmegenehmigungen sinken

München weitet ab Februar Dieselfahrverbote auf den mittleren Ring aus

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    Ab 1. Februar 2023 weitet die Stadt München ihre Dieselfahrverbote aus. Dann gehört auch der Mittlere Ring zur Umweltzone, in der keine Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter mehr fahren dürfen.
    Ab 1. Februar 2023 weitet die Stadt München ihre Dieselfahrverbote aus. Dann gehört auch der Mittlere Ring zur Umweltzone, in der keine Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter mehr fahren dürfen. Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk

    Wer ab Mittwoch mit dem Auto nach München fährt, muss genau auf dem Schirm haben, mit was für einem Fahrzeug er gerade unterwegs ist. Denn ab 1. Februar verschärft die bayerische Landeshauptstadt drastisch ihre Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Die Umweltzone wird dann auf den Mittleren Ring - mit Ausnahme der Brudermühlbrücke - ausgeweitet. Dort sind dann auch Diesel-Autos der Schadstoffklasse Euro 4 verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen. 

    Luft ist zu schlecht

    Weil die Luft vor allem am Mittleren Ring zu schlecht ist, hat der Münchner Stadtrat im Oktober der achten Fortschreibung des städtischen Luftreinhalteplans zugestimmt. Darin enthalten ist auch die stufenweise Einführung eines Diesel-Fahrverbots. Das soll dafür sorgen, dass die Stadt ihren Stickstoffdioxid-Grenzwert einhält. 

    Mittlerer Ring gehört ab Februar zur Umweltzone

    So dürfen ab dem 1. Februar Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone fahren, zu der dann auch der Mittlere Ring gehört. Ab dem 1. Oktober wird schließlich auch die Zufahrt für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 verschärft. Das betrifft zunächst aber noch nicht die Menschen, die dort wohnen, sowie den Lieferverkehr. Weitere Ausnahmen gibt es für Handwerker, für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen sowie für soziale und private Härtefälle.  Sie können eine entsprechende Genehmigung bei der Stadt beantragen. 

    Stadt zieht sich zum Handeln gezwungen

    Wie sich die Fahrverbote auf den Verkehr und die Luftqualität auswirkt, soll ein Monitoring zeigen. Bestätigt das Gutachten, dass die ersten beiden Verschärfungen ausreichen, um die Stickstoffdioxid-Grenzwerte einzuhalten, soll es keine weitere Verschärfung geben. Klappt das nicht, fallen ab dem 1. April 2024 die allgemeinen Ausnahme-Regeln für Anwohner und den Lieferverkehr weg.  Die Stadt München sah sich zum Handeln gezwungen, nachdem der Bayerische Landtag 2021 die Zuständigkeit für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans an die Stadt München abgegeben hatte. Als das Landesamt für Umwelt voraussagte, dass die Stickstoffdioxid-Immissionen (NO2) am Mittleren Ring bis ins Jahr 2026 überschritten werden, ließ das Referat für Klima- und Umweltschutz verschiedene Möglichkeiten untersuchen, wie die Stadt die Stickstoffdioxid-Immissionen begrenzen kann. 

    München will Strafzahlungen vermeiden

    Das Ergebnis: Der Stufenplan zur Einführung von Diesel-Fahrverboten in bestimmten Zonen. Die Stadt München ist überzeugt, dass sie nur so die Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwerte schnellstmöglich im gesamten Stadtgebiet einhalten kann, die seit 2010 aufgrund des Gesundheitsschutzes gesetzlich verbindlich sind. Andernfalls müsste sie EU-Strafzahlungen leisten.  Der Zonenplan ist laut der Stadt München Grundlage einer Vergleichsvereinbarung, die die Stadtverwaltung unter Leitung der Zweiten Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandelt hat. Damit wollen alle Drei zwei langjährige Rechtsverfahren, die die Stadt aufgrund der Zuständigkeitsübertragung vom Freistaat geerbt hat, beenden.

    "Das Sorgenkind Deutschlands"

    "München ist bei der Luftreinhaltung das Sorgenkind Deutschlands. Nirgends sonst im Land werden so hohe Abgaswerte registriert wie bei uns", sagt Habenschaden nach der Entscheidung im Oktober. "Die zuständige bayerische Staatsregierung hat sich jahrelang um wirkungsvolle Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte gedrückt und die Verantwortung in dem Moment an die Stadt weitergegeben, als Fahrverbote nicht mehr zu verhindern waren. Ich halte Fahrverbote vor allem im Lichte der gegenwärtigen finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger für eine Zumutung."

    "Großzügige Ausnahmen"

    Die Zweite Bürgermeisterin betonte aber, dass die Stadtverwaltung es nicht akzeptieren könne, wenn tausende Münchner täglich gesundheitsgefährdende Abgase einatmen. "Der nun geschlossene außergerichtliche Vergleich erlaubt großzügige Ausnahmen von den Fahrverboten, etwa für Handwerkerinnen und Handwerker mit Parklizenz. Das war mir sehr wichtig."  Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz, fügte damanls hinzu: „Auch wenn die Luft in München in den letzten Jahren besser geworden ist, so reicht der aktuelle Luftreinhalteplan mit seinen 115 Maßnahmen leider immer noch nicht aus. Es ist mir ein Anliegen, die erste in unserer Verantwortung liegende Fortschreibung des Luftreinhalteplans so auszugestalten, dass sie tatsächlich zum Schutz der Münchner Bevölkerung die Einhaltung aller Luftschadsfoffgrenzwerte erreicht." Die Untersuchungen der Gutachter hätten gezeigt, dass mildere Maßnahmen wie Zuflussdosierungen nicht ausreichen, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert einzuhalten, so Kugler. 

    Nach Kritik senkt Stadt Kosten für Ausnahmegenehmigungen

    Weil das Dieselfahrverbot auch auf das Münchner Umland große Auswirkungen hat, stieß es auf heftige Kritik bei den Nachbarkommunen. Deshalb reagierte die Münchner Stadtverwaltung. Eine Ausnahme gibt es nun für die Brudermühlbrücke. Außerdem werden laut Medienberichten die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen deutlich günstiger. Eine Genehmigung für drei Tage sollte ursprünglich 50 Euro kosten, eine Erlaubnis für ein ganzes Jahr stolze 200 Euro. Nachdem vor allem die Opposition das monierte und die CSU einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, senkt die Rathauskoalition die Gebühren nun deutlich.  Eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr kostet jetzt nur 50 Euro, für ein halbes Jahr beträgt sie 25 Euro. Freuen können sich auch Fahrer von sozialen und pflegerischen Hilfsdiensten sowie Schichtdienstleistende.  Wie Anwohner oder der Lieferverkehr brauchen sie nun keine eigene Ausnahmegenehmigung mehr.

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