Startseite
Icon Pfeil nach unten
Unterhaltung
Icon Pfeil nach unten

Mitschüler von hinten erschossen - Haftstrafe nach Kopfschuss

Urteil nach Gewalttat an Schule

Mitschüler von hinten erschossen: 15-Jähriger in Würzburg wegen Mordes verurteilt

    • |
    • |
    Ein 15-Jähriger ist in Würzburg wegen Mordes an einem Mitschüler verurteilt worden. Der Jugendliche muss für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. (Symbolbild)
    Ein 15-Jähriger ist in Würzburg wegen Mordes an einem Mitschüler verurteilt worden. Der Jugendliche muss für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. (Symbolbild) Foto: WilliamChoo auf Pixabay

    Nach dem tödlichen Schuss auf einen Mitschüler auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main steht nun das Urteil fest. Der 15-jährige Angeklagte ist wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main getötet, teilte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) mit.

    Der Deutsche hat den tödlichen Schuss im Prozess eingeräumt. Er habe diesen aber nicht absichtlich abgegeben, sagte er. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

    Mehrjährige Haftstrafe gefordert

    Für die Staatsanwaltschaft steht dennoch fest: Die Tat in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist als Mord zu werten. Sie sieht zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Die Forderung: acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Die Höchststrafe wären zehn Jahre. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

    Verteidiger plädiert auf Totschlag

    Dem widersprach der Verteidiger des Jugendlichen. Für ihn komme eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Angeklagten in dem nichtöffentlich geführten Prozess. Er beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.

    Familie des Opfers hofft auf Aufklärung des Motivs

    Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Für den Fall, dass die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht anordnen sollte, regte ihr Anwalt an, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Familie hatte zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass ihr die Aufklärung des Motivs und eine Entschuldigung ein großes Anliegen ist.

    Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Nach der Gewalttat steht der Angeklagte nun seit dem 3. Mai vor Gericht. Er hatte seinen Mitschüler mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet, zum Auftakt des Prozesses aber über seinen Verteidiger erklären lassen, der Schuss sei nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Weiter ließ er laut einer Gerichtssprecherin erklären, dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor.

    © dpa-infocom, dpa:240805-930-194232/1

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden