Dass Menschen Liegen am Pool stundenlang mit Handtüchern reservieren, dürfte für viele Urlauber eine leidige Erfahrung sein. Vor allem dann, wenn die "Reservierer" damit gegen die eindeutigen Vorgaben des Hotels verstoßen - und trotzdem mit ihrem unsozialen Verhalten davonkommen.
In einem aktuellen Fall war ein Griechenland-Urlauber von reservierten Liegen derart genervt, dass er nach mehreren erfolglosen Beschwerden im Hotel vor Gericht zog - und Erfolg hatte: Der Mann bekam vom Amtsgericht Hannover eine Minderung des Reisepreises zugesprochen, weil er die Liegen während seines Urlaubs größtenteils nicht nutzen konnte.
Im vorliegenden Fall hatte das gebuchte Hotel auf Rhodos sechs Swimmingpools und etwa 500 Liegen. Nach den ausgeschilderten Verhaltensregeln war es verboten, diese Liegen für mehr als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Trotzdem waren die Liegen stundenlang mit Handtüchern belegt - und niemand unternahm etwas dagegen.
Der Kläger aus Sachsen sah darin einen Reisemangel und forderte vor Gericht 798 Euro seines Reisepreises von 5260 Euro zurück - mit Erfolg. Mit Urteil von Ende Dezember (Aktenzeichen: 553 C 5141/23) gab das Amtsgericht Hannover dem Mann teilweise Recht. Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein kann, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen, hieß es zur Begründung.
Liegen mit Handtüchern reserviert: Kläger bekommt Entschädigung
Der Kläger, der sich selbst an die Regeln hielt, hatte diesen Umstand mehrfach während seines Urlaubs bemängelt. Der Reiseveranstalter sah nach Angaben des Gerichts darin allerdings eher ein friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen "frühen Vogel". Das Gericht sah das allerdings anders. Und: Es sei einem Reisenden nicht zumutbar, selbst für Abhilfe zu sorgen, indem er entweder fremde Handtücher eigenmächtig entferne oder seinerseits Liegen reserviere.
Das Gericht verhängte in seinem Urteil eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der erstmaligen Rüge des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Landgericht ist möglich.