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Keine kostenlosen Corona-Tests mehr: Was für Regeln gelten nun?

Bereits ab 30. Juni 2022

Keine kostenlosen Corona-Tests mehr: Was für Regeln gelten nun?

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    Ab 30. Juni 2022 gibt es keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr. Personen, die einen triftigen Grund haben sich testen zu lassen, müssen künftig drei Euro für den Test zahlen. Ausgenommen davon sind Risikogruppen und Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. (Symbolbild)
    Ab 30. Juni 2022 gibt es keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr. Personen, die einen triftigen Grund haben sich testen zu lassen, müssen künftig drei Euro für den Test zahlen. Ausgenommen davon sind Risikogruppen und Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. (Symbolbild) Foto: Lisa Hauger

    Mehr als ein Jahr lang konnten sich die Bürgerinnen und Bürger kostenlos auf Corona testen lassen. Die sogenannten "Bürgertests" kosten den Staat allerdings sehr viel Geld. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 30. Juni die Tests nicht mehr kostenlos anzubieten. Was genau das bedeutet und welche Ausnahmen es gibt:

    Für wen ist der Test noch kostenlos?

    Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website mitteilt, ist für folgende Personengruppen der Test weiter kostenlos: 

    • Kinder unter 5 Jahren
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, beispielsweise Schwangere im ersten Trimester
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen.
    • Personen, die sich "Freitesten" wollen, also bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
    • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
    • Pflegende Angehörige
    • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

    Um die kostenlosen Tests zu erhalten, müssen Nachweise erbracht werden. Also ein ärztliches Attest, eine Geburtsurkunde, oder Mutterpass. 

    Wer muss für Tests künftig zahlen?

    Kostenpflichtig ist der Corona-Schnelltest laut Bundesgesundheitsministerium für folgende Personen:

    • Menschen, die eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen (z. B. Hochzeiten, Theater, Konzerte)
    • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren, mit Behinderung, oder mit Vorerkrankungen)
    • Personen, die eine Warnung auf der Corona-App erhalten haben 

    Auch diese Personen müssen Nachweise erbringen, dass der Test nötig ist. Als Nachweis zählt beispielsweise ein Veranstaltungsticket, die Anzeige der Corona-Warnapp, oder eine Selbstauskunft bei Kontakt mit Risikopatienten. Außerdem muss derjenige dann auch unterschreiben, dass der Test zu einem bestimmten Zweck gemacht wird. Das Bundesgesundheitsministerium rät außerdem dazu, keine Tests ohne Anlass durchführen zu lassen, weil das die Labore überlasten könnte. 

    Eine Milliarde Euro pro Monat

    Wegen der hohen Kosten für den Staat haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bereits letzte Woche auf eine Abschaffung der kostenlosen Tests geeinigt. Lauterbach zufolge hat die Bundesregierung knapp eine Milliarde Euro pro Monat für kostenlose Tests ausgegeben. 

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