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Italien und Südtirol: Das gilt ab 1. Januar auf der Piste

Alkoholverbot und Haftpflichtversicherung

Italien und Südtirol: Das gilt ab 1. Januar auf der Piste

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    Kinder bis 18 Jahre brauchen auf der Skipiste in Italien und Südtirol zwingend einen Helm. (Symbolbild)
    Kinder bis 18 Jahre brauchen auf der Skipiste in Italien und Südtirol zwingend einen Helm. (Symbolbild) Foto: Visit Almaty von Pexels

    Überall in Europa starten die Wintersportgebiete in die Ski-Saison. Während in den Allgäuer Skigebieten die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) gilt, kann man in Italien und Südtirol auch als Ungeimpfter auf die Piste. Dort gilt nämlich die 3G-Regel, es genügt ein Test in Form eines gültigen digitalen Covid-Zertifikats der EU. Allerdings gibt es ab 1. Januar in Italien und Südtirol einiges an neuen Regeln auf der Piste - Sicherheitsbestimmungen, die bei Missachtung teilweise hohe Strafen nach sich ziehen:

    • Generelle Helmpflicht für Minderjährige
    • Haftpflichtversicherung
    • Alkohol-Verbot auf der Piste

    Nur noch nüchtern auf der Piste

    Besonders teuer wird die Missachtung des Alkoholverbots. Laut tageszeitung.it gelten auf den Skipisten dann dieselben Regeln wie im Straßenverkehr: "Wer mit mehr als 0,5 Promille auf den Brettern erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen", heißt es dort. Ab 0,8 Promille begeht man nach italienischem Gesetz sogar eine Straftat. Also nix mehr mit Schnäpschen auf der Hütte und dann besäuselt auf Talfahrt.

    Haftpflichtversicherung: Es gibt eine Vor-Ort-Möglichkeit

    Was die Haftpflichtversicherung angeht, ist jeder Skifahrer selbst in der Pflicht. Wer keine gültige Haftpflichtversicherung hat, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, soll laut ADAC "vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen." Man sollte sich am besten im Vorfeld beim jeweiligen Skigebiet informieren.

    Erweiterte Helmpflicht

    Bisher herrschte in Italien und Südtirol eine Helmpflicht nur für Kinder bis 14 Jahre. Ab 1. Januar ist die Helmpflicht auf der Piste erweitert bis 18 Jahre. Der Helm braucht ein CE-Zeichen.

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