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Italien ist wieder Hochrisiko-Gebiet: Das gilt für Reiserückkehrer

Hohe Inzidenz

Italien ist wieder Hochrisiko-Gebiet: Das gilt für Reiserückkehrer

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    Italien gilt seit dem 1. Januar wieder als Hochrisikogebiet. (Symbolbild)
    Italien gilt seit dem 1. Januar wieder als Hochrisikogebiet. (Symbolbild) Foto: sabrinabelle von Pixabay

    Seit dem 1. Januar gilt Italien und damit auch Südtirol wieder als Hochrisiko-Gebiet. Das Auswärtige Amt warnt daher vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin. Aktuell hat Italien eine 7-Tage-Inzidenz von 1.127,7 (Stand: 3. Januar). Diese ist damit deutlich höher als in Deutschland, wo sie aktuell bei 232,4 liegt.

    3G-Nachweis für Rückreise nötig

    Für Reiserückkehrer bedeutet das, dass sie noch in Italien eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen müssen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich laut dem ACAC auf das Corona-Virus testen lassen. Bei Geimpften und Genesenen reicht ein Nachweis über die Impfung bzw. die überstandene Corona-Infektion aus.

    Ungeimpfte Reiserückkehrer müssen in Quarantäne

    Ungeimpfte müssen nach der Rückkehr nach Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich. Kinder unter 6 Jahren sind zwar von der Test-, aber nicht von der Quarantänepflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne allerdings am fünften Tag nach der Einreise automatisch. Für Kinder ab 6 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

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