Obwohl die Inzidenzwerte in Bayern und im Allgäu zurückgehen, bleibt die Corona-Lage weiter angespannt. Weil die bayerische Staatsregierung die Situation jedoch weiterhin als besorgniserregend einstuft, gilt ab Januar auch für Kindergärten, Kitas und Krippen eine allgemeine Testpflicht.
Testpflicht gilt auch für Kleinkinder
Die Testnachweispflicht in den bayerischen Kindertagesstätten gilt ab dem 10. Januar 2022. Ab dann dürfen Kinder nur noch in den Kindergarten, wenn sie dreimal wöchentlich getestet werden. Das gilt für alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres. In dem Beschluss der Regierung heißt es, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte glaubhaft versichern müssen, dass sie mit ihrem Kind einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Allerdings können auch Tests in den Einrichtungen selbst vorgenommen werden. Auch PCR-Pooltests bleiben weiterhin möglich, sofern sie angeboten werden. Eine pädagogische Kraft soll die Kinder dann vor dem Kindergarten oder der Krippe kontrollieren.
Reaktionen zur Testpflicht
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in dem Vorgehen einen notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch hätte die Testnachweispflicht der GEW zufolge schon viel früher kommen müssen. Viele Eltern hingegen üben Kritik den Beschluss. Als Argument, das gegen die Testpflicht spricht, wurde hier oft die Auslastung der Labor-Kapazitäten genannt. Außerdem werde vielerorts sowieso bereits am Limit gearbeitet.