Ab dem 01. September kommen auf die Bürgerinnen und Bürger wieder viele Neuerungen zu. Die wichtigsten Änderungen zu den Corona-Regeln, Energiepauschale und Arbeitsrecht haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Energiepauschale
Ab Heute wird die Energiepauschale ausgezahlt. Mit 300 Euro zusätzlich will die Bundesregierung so Arbeitnehmer entlasten. Arbeitgeber sollen mit der ersten Lohnzahlung nach dem 31. August die Pauschale auszahlen. Einziger Haken: Die Pauschale ist steuerpflichtig, was bedeutet, dass die 300 Euro brutto ausgezahlt werden. Je nach Steuersatz bleibt also von dem Zusatz etwas weniger übrig.
Warm Anziehen in öffentlichen Gebäuden!
Ab September tritt der erste Teil der Energiesparverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass es in öffentlichen Gebäuden kälter und in Städten dunkler wird, weil beispielsweise Denkmäler nicht mehr angestrahlt werden dürfen. Hier das Wichtigste im Überblick:
- Öffentliche Gebäude (z.B. Rathäuser, Bibliotheken, Ämter) dürfen nur noch bis 19 Grad beheizt werden. Große Foyers und Hallen sogar gar nicht mehr. Einzige Ausnahme sind Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser Schulen und Kitas.
- Warmwasser und Durchlauferhitzer müssen in öffentlichen Gebäuden abgeschaltet werden, auch hier sind medizinische Einrichtungen, Schulen und Kitas von der Regelung ausgenommen. Auch die Becken und Duschen in öffentlichen Schwimmbädern sollen zukünftig weniger beheizt werden.
- Laut der bundesweiten Verordnung dürfen Denkmäler und öffentliche Gebäude, zumindest aus ästhetischen Gründen, nachts nicht mehr angeleuchtet werden. Ausnahmen sind Notbeleuchtungen und kurzzeitige Beleuchtungen auf Jahrmärkten und Volksfesten. Auch beleuchtete Werbetafeln müssen von 22:00 Uhr bis 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet werden, es sei denn die Tafeln dienen der Verkehrssicherheit. Auch Straßenlaternen bleiben an.
- Im Einzelhandel gilt ab dem 01. September: Türen zu. Damit die Wärme in den Läden bleibt dürfen Ladentüren nicht mehr dauerhaft offen gehalten werden.
Laut Medienberichten soll ein zweiter Regelkatalog im Oktober in Kraft treten und dann für zwei Jahre gelten. So will die Bundesregierung die längerfristigen Energiesparmaßnahmen regeln.
Gewappnet für Corona-Herbst
Im Herbst wird erwartet, dass die Corona-Zahlen wieder steigen. Deswegen sollen auch die Corona-Schutzmaßnahmen erhöht werden. Die bisherigen Corona-Sonderregelungen sind noch bis zum 30. September befristet. Bürgerinnen und Bürger müssen also damit rechnen, dass demnächst Masken und Tests wieder in den Alltag zurückkehren.
Pflegereform
Ab dem 01. September tritt auch die Pflegereform in Kraft. Ab dem heutigen Tag dürfen nur noch Einrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Damit sollen sowohl Pflegerinnen und Pfleger, als auch Pflegebedürftige entlastet und unterstützt werden.
Kurzarbeit
Ein Betrieb kann noch bis zum 30. September Kurzarbeit anmelden. Zumindest dann, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Die Rückkehr der Champions League
Gute Nachrichten für Fußball-Fans: Ab dem 6. September kehrt die Champions League zurück. Am 25. August fand die Auslosung für die diesjährige Gruppenphase statt. Erstmals sind fünf deutsche Vereine bei dem größten europäischen Wettbewerb dabei. Darunter FC Bayern, Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen, RB Leipzig und Eintracht Frankfurt.
Neue Emojis ab September
Ab September gibt es auch neue Emojis. Mit einem neuen Update wird die Palette um einen schüttelnden Kopf, eine ablehnende Handbewegung und neue Tiere erweitert. Insgesamt wurden 31 neue Grafiken bekanntgegeben.