Haftbefehl gegen Michael Wendler! Weil er zu seinem Prozess wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen nicht persönlich erschienen war, griff die zuständige Richterin jetzt hart durch. Zwar hatte "Der Wendler" laut "Bild" am Montag einen Antrag gestellt, sich vor Gericht vertreten zu lassen, das wurde aber bereits zu Prozessbeginn ausgeschlossen. Auch der Einspruch seines Anwalts soll nicht von Erfolg gekrönt gewesen sein. Die Richterin hatte auf die persönliche Anwesenheit des Sängers bestanden.
Abschiebung aus den USA?
Weil der Schlagerstar nicht zum Prozess erschienen war, könnte es laut Focus für den 49-Jährigen jetzt richtig ungemütlich werden. Theoretisch besteht jetzt nämlich die Möglichkeit, dass er aus seiner Wahlheimat Amerika abgeschoben wird. Dort wohnt er aktuell mit seiner 20-jährigen Frau Laura Müller.