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Grundsteuererklärung: Das sollten Allgäuer Haus- und Wohnungs-Eigentümer wissen!

Bis Ende Oktober

Grundsteuererklärung: Das sollten Allgäuer Haus- und Wohnungs-Eigentümer wissen!

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    Schreiben des Finanzamtes mit Informationen zur Grundsteuerreform. (Symbolbild)
    Schreiben des Finanzamtes mit Informationen zur Grundsteuerreform. (Symbolbild) Foto: IMAGO / U. J. Alexander

    Im Januar 2022 wurde die Grundsteuer reformiert. Nun müssen rund 36 Millionen Immobilieneigentümer in Deutschland ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober abgegeben haben.

    Grundsteuererklärung: am einfachsten über das Online-Portal Elster

    Die Finanzverwaltung des Bundesfinanzministeriums hat eigens ein zusätzliches Online-Portal bereitgestellt, als Alternative zu Elster. Dieses Portal ist ein Bundesmodell, an dem Bayern und Baden-Württemberg allerdings (noch) nicht teilnehmen. Insofern ist diese Möglichkeit im Allgäu nicht relevant. In Bayern und Baden-Württemberg können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Bau-Grundstücken die Grundsteuererklärung am einfachsten über Elster abgeben. Die Grundsteuererklärung ist dort in wenigen Minuten erledigt. Zuvor braucht es allerdings eine Elster-Zertifizierung.

    Weitere Möglichkeiten außer über Elster:

    Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, seine Grundsteuererklärung am PC auszufüllen und auszudrucken oder die Formulare handschriftlich auszufüllen. Informationen dazu gibt es auf derWebseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern unter grundsteuer.bayern.de. Die handschriftliche Version istlaut der Webseite des Landes auch in Baden-Württemberg möglich, allerdings nur in Ausnahmefällen und mit einem weiteren Antrag.

    Bis jetzt noch nicht allzu viele eingereicht

    Laut t-online hat das Bundesfinanzministerium erst rund 2,9 Millionen Grundsteuererklärungen erhalten. Wer noch keine Erklärung abgegeben hat, sollte sich besser nicht allzu lange Zeit lassen. Ende Oktober wird's schnell.

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