Finanzielle Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Corona-Quarantäne: Ab 1. November bekommen ungeimpfte Personen in solchen Fällen kein Geld mehr. Bund und Länder seien sich einig, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einer Pressemitteilung, dass klare Verhältnisse her müssten und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umgesetzt werden müsste.
Keine Entschädigungs-Leistungen für Ungeimpfte mehr
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne spätestens zum 1. November beenden. Es solle "spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können", so Holetschek.
Klare Ansage: Verdienstausfall-Zahlung für Impf-Verweigerer "wäre unsolidarisch".
Holetschek sieht Ungeimpfte in der Verantwortung im Kampf gegen Corona: "Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch."
Ausnahmen aus medizinischen Gründen
Von der Regelung ausgenommen sind demnach Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu braucht es ein ärztliches Attest. Auch für Menschen, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag, gilt der Entschädigungs-Entzug nicht. "Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld", so Holetschek.
Holetschek: "Lassen Sie sich impfen."
Holetschek bekräftigte: "Wer geimpft ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall. Deswegen mein Appell: Lassen Sie sich impfen."