Auch wenn man sich noch so viel Mühe gibt: Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Treffer. Entweder es passt nicht, liegt doppelt unterm Baum, oder gefällt dem Beschenkten schlicht und ergreifend nicht. Wer die ungeliebten Sachen umtauschen will, sollte jedoch einiges beachten. Denn das geht nicht immer so einfach, wie erhofft.
Kein Recht auf Umtausch
Ein Geschenk im stationären Handel umzutauschen ist nicht so unkompliziert, wie man denkt. Es gibt nämlich kein allgemeines Recht auf Umtausch, sollte etwas nicht passen oder nicht gefallen. Kunden müssen sich also auf die Kulanz des Geschäftebetreibers verlassen. Bei defekten Geschenken sieht die Sache natürlich anders aus. In dem Fall haben Kunden ein Reklamationsrecht.
Rückgabe bei Online-Händlern
Bei Online-Einkäufen ist der Umtausch oft einfacher. Doch auch hier sollte man aufpassen. Weil viele Weihnachtsgeschenke schon Wochen im Voraus bestellt werden, erlischt oft das 14-tägige Widerrufsrecht. Allerdings verlängern einige Online-Händler diese Frist zur Weihnachtszeit. Außerdem sind Online-Händler nicht verpflichtet die Kosten für Rücksendungen zu übernehmen. Bei größeren Geschenken kann die Rückgabe also teuer werden.