Laut der Webseite "lebensmittelwarnung.de" handelt es sich bei dem betroffenen Produkt um "Annam - Trockene Kokosnuss Halbschnitt" in der 350 Gramm Packung. Betroffen sind Packungen mit dem Haltbarkeitsdatum Januar 2027 (Chargennummer: AM24/227).
Nicht gekennzeichnetes Allergen Grund für Rückruf
Die Kokosnuss-Chips enthalten laut Angaben des Herstellers Transfood Schwefeldioxid. Das Allergen wurde allerdings nicht gekennzeichnet und so kann der Verzehr des Kokosnuss-Snacks für Menschen mit Schwefelallergie gefährlich werden.
Auch Bayern und Baden-Württemberg sind von Rückruf betroffen
Das Produkt wird fast in ganz Deutschland verkauft. Auch Bayern und Baden-Württemberg sind von dem Rückruf betroffen. Kunden können die betroffene Ware entweder zurückbringen und das Geld zurückerhalten, oder die Ware einfach entsorgen.