Die Freien Wähler wollen die Gerüche und Geräusche des bayerischen Landlebens als Kulturgut schützen lassen. Am Mittwoch haben die Freien Wähler und die CSU im Bayerischen Landtag für einen Dringlichkeitsantrag gestimmt, der eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen soll.
Anwohnerbeschwerden häufen sich
Hintergrund sind laut Medienberichten immer wieder auftretende Beschwerden von Anwohnern, die das Bayerische Landleben nicht gewohnt sind. So hat der BR 2017 über die Klage eines Mannes aus Holzkirchen berichtet, der sich durch Kuhglockenlärm auf der Weide neben seinem Haus beschwert hatte. Das Gericht wies die Klage damals ab. Durch den Schutz als Kulturgut soll die jährliche Klageflut eingedämmt werden.
Frankreich als Paradebeispiel
Frankreich hatte bereits Ende Januar 2021 das Kulturgut "Sinneserbe" per Gesetz schützen lassen. Im Bundesimmissionsschutzgesetz ist außerdem festgelegt, dass auch Kinderlärm nicht als schädlicher Umwelteinfluss zählt. Das wollen nun auch die Freien Wähler für den Bayerischen Stallgeruch, den Bäckereigeruch, das Kuhglockengeläut und das Hahnenkrähen erreichen. Allerdings kann die Bayerische Staatsregierung das nicht allein entscheiden, da das Gesetz Bundessache ist. Eine Änderung an dem Gesetz kann nur über eine Initiative im Bundesrat erreicht werden.