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Einige Änderungen zur Jahresmitte - Das gilt ab dem 1. Juli

Mindestlohn, Mobilfunknetz,...

Einige Änderungen zur Jahresmitte - Das gilt ab dem 1. Juli

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    Seit dem 01. Juli gibt es in einigen Bereichen Neuerungen. (Symbolbild)
    Seit dem 01. Juli gibt es in einigen Bereichen Neuerungen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

    Genau die Hälfte des Jahres 2021 ist schon wieder vorbei. Und pünktlich zur "Halbzeit" gibt es zum 01. Juli einige Änderungen in verschiedenen Bereichen. Wir geben einen kleinen Überblick, was ab sofort gilt. 

    Bundesnotbremse

    Es war lange Zeit ein heiß diskutiertes Thema: Die Bundesnotbremse. Aktuell ist sie aufgrund der niedrigen Inzidenzen glücklicherweise kein Thema mehr. Und ab sofort ist sie dann auch endgültig "verschwunden". Zum 01. Juli hat die Bundesregierung die Bundesnotbremse auslaufen lassen. 

    Mindestlohn

    Bereits seit 2017 gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn. Damals lag dieser bei 8,50 Euro pro Stunde. Dieser Betrag hat sich über die letzten Jahre kontinuierlich erhöht. Bis zuletzt lag der Mindestlohn bei 9,50 Euro pro Stunde. Ab dem 01. Juli gibt es jetzt nochmal 10 Cent obendrauf. Somit liegt der Mindestlohn jetzt bei 9,60 Euro. Am 01. Januar 2022 steigt er dann auf 9,82 Euro pro Stunde und am 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde an.

    Impfpass 

    Seit kurzem gibt es den digitalen Impfpass. Wer einen möchte, kann sich diesen einfach ausstellen lassen. Ab sofort ist das digitale Impfzertifikat dann auch EU-weit anerkannt. 

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    Mehrwertsteuer im Onlinehandel 

    Bis jetzt galt: Waren aus dem Ausland mit einem Wert von unter 22 Euro waren von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Das galt für den kommerziellen Handel, also beispielsweise Bestellungen aus China oder den USA. Gerade Anbieter aus der EU hatten so einen klaren Wettbewerbsnachteil. Diese Regelung fällt jetzt weg, was den Onlinehandel vermutlich teuerer machen wird. 

    3-G-Netz abgeschaltet

    Vodafone und Telekom haben zum 01. Juli ihr 3-G-Netz abgeschaltet. Das LTE-Netz (4G) ist jetzt der neue Standard. Gerade Personen, die ein Handy benutzen, das vor 2015 produziert wurde und somit noch nicht LTE-Fähig ist, können ab sofort nur noch das verbliebene 2G-Netz verwenden. Zumindest bei den beiden oben genannten Anbietern.

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