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Ein- und Ausreiseregeln zu den Osterferien

Ab in den Urlaub - trotz Corona!

Ein- und Ausreiseregeln zu den Osterferien

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    Endlich Urlaub: Viele Allgäuer zieht es in den Osterferien an den Gardasee. (Symbolbild)
    Endlich Urlaub: Viele Allgäuer zieht es in den Osterferien an den Gardasee. (Symbolbild) Foto: Sarah Richter auf Pixabay

    Für viele sind die bevorstehenden Osterferien die erste Gelegenheit seit Beginn der Pandemie endlich wieder in den Urlaub fahren zu können. Dennoch begleitet uns das Corona-Virus weiterhin auch über alle Ländergrenzen hinweg. Damit Sie beim Grenzübertritt „auf der sicheren Seite“ sind, haben wir für die aktuellen Aus- und Einreiseregelungen (Stand 5. April, Quelle: ADAC) in unsere Nachbarländer zusammengefasst.

    Italien, Österreich, Schweiz, Frankreich

    Auf Platz 1 rangiert wohl unser Nachbarland Italienals die Osterferien-Destination schlechthin. Für die Einreise wird ein sogenanntesEinreiseformular(EU Digital Passenger Locator Form/dPLF) benötigt, das online vor Reiseantritt ausgefüllt werden muss. Das Formular (übrigens auch fürFrankreich,MaltaundSloweniennotwendig) finden Siehier. InÖsterreichmuss das Einreiseformular nur noch von Personen ausgefüllt werden, die keinen 3G-Nachweis erbringen können. Dann besteht eine Quarantänepflicht bis ein negativer Test vorliegt. Wer in dieSchweizreist, muss keinerlei Nachweise (genesen, geimpft, getestet) erbringen und sich auch nicht in Quarantäne begeben.

    Benelux-Staaten und Dänemark

    Wer inBelgiendie Ferien verbringen möchte, muss als Ungeimpfter einen PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden) bei der Einreise vorlegen. Dasselbe gilt inLuxemburg, allerdings nur für diejenigen, die mit dem Flugzeug einreisen. Für Reisende nachDänemarkund in dieNiederlandebestehen keinerlei Einschränkungen.

    Tschechien und Polen

    Einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, die maximal 48 Stunden zurückliegen, müssen Urlauber nachPolenbereithalten. Die Reise nachTschechienist hingegen ohne Einschränkungen möglich.

    Wichtig für Reiserückkehrer

    Alle Reiserückkehrenden müssen einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test (PCR oder Antigen) oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.Diese Regeln gelten für Einreisen aus allen Ländern. Urlauber, die mit dem Flugzeug zurückkehren müssen bereits vor dem Check-In am Urlaubsort einen Nachweis erbringen. Weltweit gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisiko-Gebiet. Damit entfällt für Reise-Rückkehrende nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung, auch für Ungeimpfte ist keine Quarantäne mehr nötig.

    Tagesausflügler und Grenzverkehr

    Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, brauchen bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Corona-Test oder Nachweis über eine Impfung oder Genesung. Diese Befreiung gilt nicht für Flugreisen.

    Bußgelder

    Wer als Ungeimpfter ohne fehlenden Corona-Test nach Deutschland zurückkehrt muss zum Beispiel in Bayern mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. (Quelle: ADAC, Stand 5. April 2022)

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