Die Bundesregierung will anscheinend die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weiter verschärfen. Bis zum Ende der Woche sollen die neuen Beschlüsse des Bundestags und Bundesrats feststehen. Diese Pläne sind nach momentanem Stand (15. November 2021, 11:15 Uhr) im Gespräch:
3G am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz sind strengere Kontrollen vorgesehen. Arbeitnehmer sollen demnach ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus vorlegen müssen. Wer weder geimpft noch genesen ist, soll täglich einen negativen Corona-Test brauchen. Dabei sollen Antigen-Tests, die höchstens 24 Stunden alt sind, oder PCR-Tests, die höchstens 48 Stunden alt sind, angenommen werden.
3G-Regel in Bus und Bahn
In Bussen und Bahnen soll möglicherweise eine 3G-Pflicht eingeführt werden. Es dürften also nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete mit den Verkehrsmitteln transportiert werden. Das forderten Vertreter der SPD und der Grünen.
2Gplus-Regel für Veranstaltungen
Die 2G-Regel soll bundesweit für Besuche von Restaurants, Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien gelten. Für Veranstaltungen soll anscheinend eine 2Gplus-Regel aufgenommen werden. Dadurch könnten manche Veranstaltungen nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Diese brauchen allerdings zusätzlich einen negativen Corona-Test.
Wieder Homeoffice
Bundesweit soll, wo möglich, wieder weitgehend auf Homeoffice umgestellt werden. Arbeitgeber sollen es Arbeitnehmern möglich machen, von zu Hause aus zu arbeiten. Allerdings sollen auch Beschäftigte verpflichtet werden, im Homeoffice zu arbeiten, sollten dem keine Gründe entgegenstehen.
Tägliche Testpflicht in Pflegeeinrichtungen
In Alten- und Pflegeheimen ist laut dem "Tagesspiegel" eine tägliche Testpflicht geplant. Das soll nicht nur für Privatbesucher von Bewohnern, sondern für alle Personen, die die Einrichtung betreten wollen gelten. Geimpfte oder Genesene sollen allerdings nicht täglich einen Test vorlegen müssen.
Weitere allgemeine Grundregeln
Im neuen Infektionsschutzgesetz, über das am Donnerstag im Bundestag beraten wurde, sollen weitere allgemeine Grundregeln festgehalten worden sein. Der Mindestabstand soll demnach eingehalten werden und eine Maskenpflicht zählt auch dazu.