Startseite
Icon Pfeil nach unten
Unterhaltung
Icon Pfeil nach unten

Corona-Maskenpflicht, Gaspreis, Mindestlohn: Das ändert sich am 1. Oktober

Änderungen im Herbst

Corona-Maskenpflicht, Gaspreis, Mindestlohn: Das ändert sich am 1. Oktober

    • |
    • |
    Coronavirus (Symbolbild)
    Coronavirus (Symbolbild) Foto: Anna Shvets von Pexels

    Corona-Maßnahmen im ÖPNV: Am Samstag, 1. Oktober, treten in Bayern und Baden-Württemberg neue Verordnungen zum Infektionsschutz in Kraft. Dazu kommen weitere weitreichende Änderungen.

    Gas: Keine Gasumlage und weniger Mehrwertsteuer

    Die Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde für alle Gasverbraucher ist gekippt, sie kommt neuesten Berichten zufolge doch nicht. Stattdessen wird die Regierung wohl eine Gaspreisbremse beschließen, um die steigenden Energiekosten zu dämpfen. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas soll ab 1. Oktober von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Das gilt auch für Biogasanlagen. Eigentümer von Immobilien mit Gasheizung müssen ab 1. Oktober Heizungen und Warmwassererhitzer überprüfen, um Energie zu sparen.

    Corona-Maßnahmen: Maske weiter teilweise Pflicht

    "An der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs ändert sich dadurch nichts", heißt es in einer Pressemitteilung von bodo, dem Verkehrsverbund für den Bodenseekreis und den Landkreis Ravensburg. Beide Bundesländer schreiben demnach in ihren neuen Verordnungen weiterhin das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr vor. "Es genügt jeweils das Tragen einer einfachen medizinische Maske, auch als OP-Maske bekannt", so bodo. Eine FFP2-Maske ist demnach nicht notwendig. Somit gelten in allen Bussen und Bahnen weiterhin die bisher schon bestehenden Regeln.

    Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeheimen

    Bundesweit gilt die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Fernzügen und Arztpraxen. In Pflegeheimen braucht man zusätzlich einen negativen Corona-Test. Schulen und Kitas müssen ebenfalls erneut mit Corona-Testungen rechnen.

    Mindestlohn steigt

    Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Der Mindestlohn steigt ab 1. Oktober von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. Beim Minijob steigt der Höchstsatz ebenfalls von bisher 450 Euro auf 520 Euro. So viel ist dann steuer- und sozialabgabenfrei.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden