Ab Dienstag, den 8. Februar, starten in Bayern auch die Apotheken mit den Impfungen gegen das Coronavirus. Dafür hatte der Bundestag mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 den Weg frei gemacht. Möglicherweise kann damit der momentan geringer werdenden Bereitschaft sich Impfen zu lassen entgegengewirkt werden.
Bisher positive Erfahrungen
In der vergangenen Woche sind bereits erste Impfungen in Apotheken verabreicht worden. Dabei wurde Impfstoff aus benachbarten Impfzentren eingesetzt, der sonst vielleicht abgelaufen wäre. Das teilte ein Apotheker der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Erfahrungen seien dabei positiv gewesen. Auch der Bayerische Apothekerverband ist zuversichtlich. Er glaubt, dass sich zahlreiche der knapp 3.000 Apotheken im Land an der Impfaktion beteiligen werden. "Wir gehen von einem Drittel aus. Es gibt viele, die sagen: Wir würden das gerne anbieten", sagte eine Verbandssprecherin dem BR zufolge.
Bestellungen von Impfstoff seit einer knappen Woche
Die Impfstoffbestellung läuft laut der Sprecherin seit dem 1. Februar. Die bayerische Apothekerkammer zählte bis zum Freitag mehr als 120 Apotheken in Bayern, die eine Selbstauskunft abgegeben hatten - das ist eine Voraussetzung für die Bestellung von Impfstoff.
Schulung und Vergütung
Um eine Impferlaubnis zu bekommen, mussten Apothekerinnen und Apotheker an einer Schulung teilnehmen. Diese besteht aus fünf Modulen mit theoretischen und praktischen Anteilen. Außerdem müssen in den Apotheken eigene, abgetrennte Räumlichkeiten für die Impfungen verfügbar sein. Zusätzlich ist der Nachweis eines aktuell durchlaufenen Erste-Hilfe-Kurses eine nötige Voraussetzung. Für jede Impfung bekommt eine Apothekerin oder ein Apotheker - wie auch Ärzte - eine Vergütung von 28 Euro pro Impfung während der Woche und 36 Euro am Wochenende. Dazu kommt noch etwa ein Euro pro Dosis an Vergütung für die Impfstoffbeschaffung. Der Impfstoff selbst und die dafür notwendigen Utensilien werden laut Verordnung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Tierärzte und Zahnmediziner müssen noch warten
Auch wenn der Bundestag bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Dezember auch schon Tierärzte und Zahnmediziner eingeplant hatte, so müssen die doch noch etwas warten. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums teilte der dpa mit, dass Tierärzte und Zahnmediziner in der entsprechenden Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bisher nicht als Leistungserbringer genannt würden. Sie hätten jedoch die Möglichkeit, ihre Dienste in Impfzentren zur Verfügung zu stellen.