Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Rundfunkgebühren in Deutschland steigen an. Und zwar um monatlich 86 Cent auf 18,36. Zuvor hatte sich Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland quergestellt und so die Erhöhung vorerst blockiert.
KEF empfahl Erhöhung
Das Bundesverfassungsgericht begründet die Entscheidung unter anderem damit, dass "für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 die KEF eine Beitragserhöhung vorgeschlagen hat, wonach der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu erhöhen war." Die KEF ist eine unabhängige Kommission, die den Bedarf der öffentlich-rechtlichen Medien ermittelt.
Urteilsbegründung
Gerade in Zeiten von "vermehrtem komplexen Informationsaufkommen von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News und Deep Fakes", sei es besonders wichtig, "durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden", so die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Die gesamte Urteilsbegründung finden Siehier.