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Bundestagswahl 2021: Das muss man zur Briefwahl wissen

Am Sonntag, 26. September keine Zeit, zu wählen?

Bundestagswahl 2021: Das muss man zur Briefwahl wissen

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    Briefwahl: Die Alternative, wenn man bei der Bundestagswahl am Wahlsonntag, 26. September 2021 verhindert ist. (Symbolbild)
    Briefwahl: Die Alternative, wenn man bei der Bundestagswahl am Wahlsonntag, 26. September 2021 verhindert ist. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, wie in vielen anderen Ländern auch, die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Die Briefwahl muss man im Vorfeld beantragen. Begründen muss man sie nicht. Seit 1990 steigert sich der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler kontinuierlich bei jeder Wahl. Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil bereits bei über 28 Prozent.

    Vor- und Nachteile der Briefwahl

    Vorteil der Briefwahl ist: Wenn man am Wahltag etwas anderes vor hat, arbeiten muss oder Bedenken wegen Corona hat, kann man trotzdem seine Stimme abgeben. Der Nachteil: Dadurch, dass bei der Briefwahl meist einige Tage vor der Bundestagswahl abgestimmt wird, kann man auf aktuelle Ereignisse in der Politik nicht mehr reagieren.

    Briefwahl: So funktioniert's

    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen geht ganz einfach über die Wahlbenachrichtigung, die man etwa drei Wochen vor der Wahl zugeschickt bekommt. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man seine Briefwahlunterlagen anfordern. Die Briefwahl muss bis spätestens zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr beantragt werden. Allerdings bekommt man, wenn man zu spät beantragt, die Briefwahlunterlagen nicht zugeschickt, sondern muss sie persönlich abholen. 

    Was ist wichtig beim Ausfüllen und Abschicken?

    Beim Ausfüllen sollte man darauf achten, dass man das Wahlgeheimnis wahrt. Die Stimmzettel müssen dazu persönlich und unbeobachtet ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel steckt man in den entsprechend beschrifteten blauen Umschlag. Zukleben nicht vergessen. Die beiliegende eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein muss unterschrieben werden. ACHTUNG! Nochmals der wichtige Hinweis: Den unterschriebenen Wahlschein NICHT in den blauen Stimmzettelumschlag! Er kommt zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Jetzt den roten Umschlag zukleben, zur Post bringen, unfrankiert in einen Post-Briefkasten einwerfen, bei der angegebenen Adresse abgeben oder am Wahlsonntag (26. September) bis 18:00 Uhr beim angegebenen Wahlamt, bzw. Wahllokal abgeben, fertig!

    Was passiert dann?

    Am Wahl-Sonntag öffnen die Wahlhelfer im Wahllokal den roten Umschlag und entnehmen den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag. Mit dem Wahlschein wird abgeglichen, wer gewählt hat. Der Stimmzettelumschlag landet zusammen mit anderen Stimmzettelumschlägen anonym, unmarkiert und ungeöffnet in einer verschlossenen Wahlurne. Er wird erst nach 18:00 Uhr bei der Auszählung der Stimmen geöffnet und dann mit allen anderen Stimmen zusammen ausgezählt.

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