Ist der Job als Bundestagsabgeordnete(r) gut bezahlt? Bekommen unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter vielleicht sogar zu viel für das, was sie leisten? Oder sollte man nicht sogar noch was draufpacken, um den Job attraktiver zu machen, um "wirklich fähige Leute" für die oft undankbare Arbeit in der Politik zu begeistern? Die Meinungen gehen auseinander. Zum Vergleich: Der Durchschnitts-Brutto-Verdienst in Deutschland liegt bei Vollzeitbeschäftigung laut Statistischem Bundesamt bei knapp 4.000 Euro pro Monat. Die Vorstände der deutschen DAX-Unternehmen verdienen dagegen laut einer DSW-Studie monatlich im Schnitt rund 275.000 Euro. Und wo liegen unsere Bundestags-Abgeordneten?
Das verdient man als Mitglied des Bundestags
- 10.013 Euro Monatsgehalt (sogenannte "Abgeordnetenentschädigung") brutto pro Monat
- 4.560 Euro Kostenpauschale pro Monat (z.B. für Zweitwohnung, Wahlkreisbüro etc.)
- 1.000 Euro Aufwandspauschale pro Monat (bzw. 12.000 Euro pro Jahr) für Sachleistungen (Handy, Laptop, Fax etc.)
Was ist mit Ministern?
Bundesminister müssen keine Bundestagsabgeordneten sein (der/die Bundeskanzler/in übrigens auch nicht). Minister(innen) und Kanzler(in), die gleichzeitig (wie meist üblich) Bundestagsabgeordnete sind, bekommen von ihren Abgeordneten-Bezügen "nur noch" rund die Hälfte zusätzlich zum Minister-Gehalt.
Das verdient man als Bundesminister/in
- ca. 15.000 Euro brutto pro Monat Amtsbezüge
- ca. 500 Euro pro Monat Dienstaufwandsentschädigung
- ca. 150 Euro pro Monat Ortszuschlag
Das verdient man als Bundeskanzler/in
- ca. 19.120 Euro brutto pro Monat Amtsbezüge
- ca. 1.200 Euro pro Monat Ortszuschlag
- ca. 1.000 Euro pro Monat (12.271 Euro pro Jahr) Dienstaufwandsentschädigung
Was ist, wenn man aus dem Bundestag ausscheidet (z.B. wenn man nicht mehr gewählt wurde)?
Wer sich in den Bundestag wählen lässt, gibt seinen bisherigen Job auf. Niemand weiß, ob er bei den nächsten Wahlen wiedergewählt wird. Besonders hart ist diese Entscheidung für Selbständige, die ihren Betrieb ruhen lassen oder sogar ganz aufgeben müssen. Bundestagsabgeordnete zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und haben nach dem Ausscheiden auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Um dieses Risiko aufzufangen, bekommen ehemalige Abgeordnete ein sogenanntes Übergangsgeld, dass den Wiedereinstieg in das "normale Arbeitsleben" erleichtern soll. Pro Jahr, das man im Bundestag saß, bekommt man für einen Monat Übergangsgeld. Das heißt: Wer eine Legislaturperiode (4 Jahre) schafft, bekommt 4 Monate lang Übergangsgeld, das in etwa der Höhe des Abgeordnetengehalts (rund 10.000 Euro) entspricht. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden wird allerdings das, was man dann eventuell schon wieder in einem anderen Beruf verdient, auf das Übergangsgeld angerechnet.
Altersversorgung: Bekommt man Rente, wenn man im Bundestag gesessen hat?
Die Dienstzeit im Deutschen Bundestag zählt wie die von Beamten. Bundestagsabgeordnete zahlen nicht in die Rentenkasse ein. Die Zeit als Bundestagsabgeordneter ist allerdings eine Lücke im Arbeitsleben. Um einen Teil der Altersversorgung zu erhalten, muss man mindestens ein Jahr lang Abgeordneter gewesen sein. Dann beträgt die Altersentschädigung 2,5 Prozent des Abgeordneten-Gehalts (ca. 250 Euro pro Monat) ab dem 67. Lebensjahr (Renteneintrittsalter). Jedes Jahr, das man im Bundestag verbringt, erhöht den Betrag um weitere 2,5 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenbezüge (ca. 6.500 Euro pro Monat). Dazu muss man allerdings 26 Jahre lang Bundestagsabgeordneter gewesen sein.