Der Bundestag hat am Donnerstag neue Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Wie unter anderem die Tagesschau berichtet haben 386 Abgeordnete für das neue Gesetzespaket der Ampel-Koalition gestimmt. 313 waren dagegen, drei enthielten sich. Jetzt muss noch der Bundesrat abstimmen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Welche Regeln ab Oktober genau gelten? Hier eine Übersicht.
Regeln zur Maskenpflicht
Die Maskenpflicht bleibt weitestgehend bestehen. Darauf konnten sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigen. In Zukunft soll in Deutschland eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Auch ein Corona-Test ist für diese Einrichtungen verpflichtend. Im öffentlichen Fernverkehr, also in Bussen und Bahnen, soll ebenfalls eine FFP2-Maske getragen werden müssen. Wie es im Nahverkehr mit der Maskenpflicht aussieht, sollen die jeweiligen Bundesländer selbst entscheiden können. Hinzu kommt, dass die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten eingeführt werden soll. Das diene dem Schutz "vulnerabler Gruppen".
Keine Maske mehr im Flugzeug
Dafür wird die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen wohl nicht mehr bestehen bleiben. Die Gründe dafür sind eine Angleichung der europäischen Regelungen an sowie Bedenken von Fluggesellschaften, dass die Maskenpflicht an Bord nicht weiter durchzusetzen sei. "Bei internationalen Flügen wird so gut wie keine Maske mehr getragen", rechtfertigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach diese Entscheidung. Die Bundesregierung soll allerdings die Möglichkeit haben, Fluggäste und Personal in Flugzeugen wieder zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske zu verpflichten. Zumindest sollte die Infektionslage wieder deutlich schlechter werden.
Für Schüler reicht ein negativer Selbsttest
Außerdem sollen die Regeln zum Schutzschirm für pflegende Angehörige und für zusätzliche Kinderkrankentage verlängert werden. Sie sollen auch 2023 in Anspruch genommen werden können. Auch in Schulen und Kitas soll die Teilnahme am Alltagsgeschehen möglichst unbeschwert sein. Kinder müssen deshalb bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht zum Arzt. Um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können, reicht ein negativer Selbsttest.
Diese weiteren Corona-Maßnahmen können die Bundesländer ergreifen
Die jeweiligen Bundesländer sollen vom 1. Oktober an weitere Schutzvorkehrungen eigenmächtig anordnen können. Gebunden sind sie dabei an die aktuelle Infektionslage. Bei einer "konkreten Gefahr" der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur bekämen die Länder weitere Möglichkeiten der Pandemie-Kontrolle. Dazu zählt eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse. Zumindest sofern das für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird. Auch können die Länder Impfungen oder Genesungen als Ersatz für Tests zulassen. Doch gerade dieser Punkt sorgte bei den Ländern für Kritik. Das Problem sei, dass die Formulierung "konkrete Gefahr" nicht genau genug definiert sei und es außerdem nicht klar sei, an welchen Zahlen man das festmachen müsse.
Forderungen der Parteien
Im Zuge der heutigen Abstimmung gibt es im Bundestag allerdings noch einige weitere Anträge, über die Abgeordneten entscheiden müssen: Die Union stellt sich zum Beispiel gegen eine "pauschale FFP2-Maskenpflicht" in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die AfD fordert sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19, vor allem Impf-, Masken- und Testpflichten sowie Quarantäneregeln, umgehend zu beenden. Die Linken fordern hingegen umfassende Vorbereitungen auf den Corona-Herbst und schlägt dazu ein ganzes Bündel an Schutzvorkehrungen vor. Unter anderem die Vorbereitung einer neuen Impfkampagne, eine zuverlässige Testinfrastruktur und ein Testkonzept, das allen Menschen wieder Zugang zu kostenlosen Tests ermöglicht.