Der Bundestag hat am Donnerstag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. 398 Abgeordnete und damit die Mehrheit stimmte für die Corona-Maßnahmen der Ampel-Koalition, 254 dagegen, 36 enthielten sich. Vorgesehen sind 3G-Regeln (geimpft, genesen oder negativ getestet), zum Beispiel am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Schließungen von Schulen und Geschäften wären damit vom Tisch. Die Bundesländer würden damit mehr Handlungsspielraum bekommen als bisher. Die Union (CDU/CSU) war strikt dagegen.
Geht das neue Gesetz auch durch den Bundesrat?
Die neuen Rechtsgrundlagen müssen allerdings noch durch den Bundesrat. Hier hat die Union die Mehrheit. Es könnte also sein, dass das neue Infektionsschutzgesetz im Bundesrat gestoppt wird. Die Kanzlerin trifft sich zudem am Donnerstag noch in einer Ministerpräsidentenkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder im Kanzleramt.
Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz
Mittlerweile sind die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz in der Presse gegenüber verkündet worden. Wie der bayerische Rundfunk berichtet gab es unter anderem eine Einigung über einen neuen Schwellenwert. Die 7-Tage-Inzidenz soll von der Hospitalisierungsinzidenz abgelöst werden. Ab einem Wert von 3 gilt dann im Bundesgebiet die 2G-Regelung, ab einem Wert von 6 gilt 2G+, das bedeutet, dass dann auch Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen Test benötigen um Veranstaltungen zu besuchen oder sonstige Freizeitbeschäftigungen nachzugehen. Ab einem Schwellenwert von 9 dürfen weitere Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen durchgesetzt werden. In Bayern liegt die Hospitalisierungsinzidenz laut bayerischem Gesundheitsamt aktuell bei 8,7. Am Arbeitsplatz gilt nach wie vor 3G, es wurden außerdem Bonuszahlungen für Pflegepersonal beschlossen und Schnelltests sollen auch wieder kostenlos zur Verfügung stehen. Der Bundesrat wird Morgen über das Gesetz abstimmen.