Alkohol am Steuer ist verboten. Das gilt auch für Alkohol am Lenker. Wer betrunken Fahrrad fährt, muss mit teils harten Strafen rechnen. Ab welcher Promillegrenze man auf dem Fahrrad als fahruntüchtig gilt und ob sogar der Autoführerschein gefährdet ist. Hier ist das Wichtigste im Überblick.
Höhere Promillegrenze
Bereits ab einem Promillewert von 0,5 lässt laut Bußgeldkatalog die Konzentration und die Aufmerksamkeit nach. Über dieser Promillegrenze dürfen Auto- und Lkw-Fahrer nicht mehr ans Steuer. Bei Radfahrern liegt die Grenze weitaus höher, bei 1,6 Promille. Das liegt daran, dass Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern keine hohen Geschwindigkeiten erreichen. Von ihnen geht daher keine so große Gefahr aus wie von Autofahrern.
Kein Freifahrtschein
Ab 1,6 Promille befindet man sich in einem Rauschzustand. Dieser kann zur Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit und Verlust der Bewegungskoordination führen. Ab dieser Grenze sollten Radfahrer also lieber das Taxi nehmen. Die höhere Promillegrenze ist also kein Freifahrschein.
Drastische Strafen
Wenn man dennoch mit über 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist, drohen laut Bußgeldkatalog 2022 drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine Anordnung zu Medizinsch-psychologischen-Untersuchung (MPU). Wer die MPU nicht besteht muss mit einem Fahrverbot rechnen und sogar den Autoführerschein abgeben. Im schlimmsten Fall wird ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot verhängt. Hier die Strafen im Überblick:
- Mit über 0,3 Promille Unfall gebaut: Strafanzeige
- Mit über 0,3 Promille auffällig gefahren: Strafanzeige
- Mit über 1,6 Promille Fahrrad gefahren: 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe, Anordnung zur MPU
- Unter Drogeneinfluss auf dem Rad: Strafanzeige, MPU