Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Das teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Dies hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Dienstag in München angekündigt. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt ab Mittwoch (13.4.), 0:00 Uhr.
Isolation ist weiter verpflichtend
Holetschek erläuterte: "Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache! Aber der Freistaat Bayern entwickelt seine Corona-Strategie weiter und passt sie an die aktuelle Lage an.
Verkürzung ist mehr als vertretbar
Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähere sich dem Ende, der Infektionsdruck sinke und die Krankenhausbelastung sei stabil. "Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben. Zudem entspricht dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, welches sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig hielt, und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert."
Gesundheitseinrichtungen: Tätigkeitsverbot bei positivem Test
Prof. Christian Weidner, Präsident des Landesamtes für Gesundheit, sagt dazu: "Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen." Würden die Symptome abklingen, sei es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden könne. Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30).
Abschließender Test nicht bei allen nötig
Holetschek unterstrich: "Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ist eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren."
Quarantäne für Kontaktpersonen fällt weg
Der bayerische Gesundheitsminister stellt klar, dass die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfalle. Das weitere Vorgehen werde bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 25. April besprochen.