Das Infektionsschutzgesetz läuft am 19. März aus. Die Corona-Regeln sollen zum 20. März deshalb weitgehend wegfallen. Der Bundestag will am Mittwoch allerdings über ein künftiges Infektionsschutzgesetz beraten. Diese Neuregelung soll dann bis zum 23. September gelten.
Der aktuelle Corona-Plan
Schon am 16. Februar hatten Bundeskanzler Olaf Scholz und die Chefs der Bundesländer entschieden, dass die Corona-Regeln bis zum 20. März stufenweise wegfallen sollen. Im ersten Schrittwaren dann zunächst Treffen von Geimpften und Genesenen ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt bis zum 19. März weiterhin, dass nur Treffen mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt sind. Zudem gab es im Einzelhandel keine Kontrollen und Zugangsbeschränkungen mehr. Nur die Maske muss weiter getragen werden.Im zweiten Schritt fielen dann weitere Corona-Regeln weg: Schon seit dem 4. März gilt für Gastronomie und Hotels die 3G-Regel. Diskotheken und Bars durften mit der 2G-Plus-Regel wieder öffnen. Auch Großveranstaltungen bekamen unter Berücksichtigung von 2G beziehungsweise 2G-Plus neue Obergrenzen. Die Höchstgrenze für Außenveranstaltungen liegt aktuell bei 25.000 Besuchern und einer Auslastung von maximal 75 Prozent, die in Innenräumen bei 6.000 und einer maximalen Auslastung von 60 Prozent.Der dritte Schritt steht kurz bevor und ist dann zum 20. März geplant. Dann sollen der Bundesregierung zufolge alle strengeren Schutzmaßnahmen wie Zugangsbeschränkungen weitgehend entfallen. Auch die Homeoffice-Regelungen sollen wegfallen. Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen aber weiterhin gelten.
Das ist nach dem 20. März vorgesehen
Dennoch soll es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge, wegen der steigenden Corona-Zahlen, am 20. März "keinen Freedom-Day" geben. Lauterbach einigte sich laut eigenen Angaben zusammen mit dem Justizminister Marco Buschmann auf ein weiteres Vorgehen, dass hauptsächlich auf zwei Säulen beruht:Die erste Säule:Einerseits soll es im Alltagsleben der Bürger "so gut wie keine Einschränkungen mehr geben." Eine Ausnahme ist die auf den Basisschutzmaßnahmen basierende Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Man kann davon ausgehen, dass dazu Bereiche wie der Einzelhandel, Supermärkte, der öffentliche Personennahverkehr, die Gastronomie, Kino, Theater, Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, Bildungseinrichtungen und -veranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenraum gehören werden. Eine andere Ausnahme ist die Testpflicht. Sie könnte in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen wie in der Pflege und in Krankenhäusern, sowie in Schulen und Heimen weiterhin gelten. Sie könnte aber auch in eine Testempfehlung umgewandelt werden, die für Schulen und den Arbeitsplatz gilt.Die zweite Säule: Andererseits ist vermutlich eine Art "Hotspot"-Regelung vorgesehen. Demnach könnten die einzelnen Bundesländer unter bestimmten Bedingungen härtete Maßnahmen ergreifen. Diese "Hotspots" könnten laut Lauterbach "bestimmte Regionen, aber auch ein ganzes Bundesland umschließen." In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, wie etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten die Länder selbst zusätzliche Maßnahmen einführen.
Wie geht es in Bayern weiter?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits Kritik an dem Entwurf geübt: "So, wie es jetzt aussieht, laufen wir auf eine Superspreader-Zeit hinaus", sagte Söder am Montag. Ihm zufolge gebe es, wenn deutschlandweit die tiefgreifenden Regeln wegfielen, "keine echten Schutzmaßnahmen mehr." Wie Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei am Dienstagmittag bekannt gab, wird es in Bayern eine Übergangsregelung bis zum 2. April geben. Dabei bleiben die Regeln zur Maskenpflicht wie bisher bestehen. Lediglich an Grund- und Förderschulen wird am kommenden Montag die Maskenpflicht am Platz aufgehoben. Eine Woche später gilt das gleiche in den 5. und 6. Klassen. Auch die 3G-, 2G- und 2G-plus-Regeln ändern sich vorerst nicht. Trotz der Übergangszeit werden am 19. März bereits manche Regeln aufgehoben. Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung werden beispielsweise aufgehoben. Auch Kapazitäten- und Personengrenzen fallen weg.