Im Februar kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. So wird die Maskenpflicht aufgehoben, es gibt Änderungen im Auto-Verbandskasten und Energiesparlampen gehören der Geschichte an. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr
Ab dem 2. Februar entfällt in Deutschland die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr. In Bayern entfällt die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen ambulanten Einrichtungen. Allerdings empfiehlt sowohl die Bayerische, als auch die Bundesregierung in bestimmten Situationen weiter Maske zu tragen.
Neues im Auto-Verbandskasten
Ab dem 1. Februar gilt eine neue DIN-Norm in Auto-Verbandskästen. Ab Februar braucht man auch zwei Gesichtsmasken im Verbandskasten. Dafür können Autofahrer das Dreiecks- und Verbandstuch weglassen.
Das Aus für Energiesparlampen
In Energiesparlampen ist Quecksilber verbaut, was schädlich für die Gesundheit und die Umwelt ist. Deswegen hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, dass die Produktion solcher Lampen verbietet. Das Gesetz tritt im Februar in Kraft. Eine Alternative sind LED-Lampen, sie verbrauchen weniger Energie und werden ohne Quecksilber hergestellt.
Mehr Windkraftanlagen
Mit dem "Wind-an-Land"-Gesetz unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zum Ausbau erneuerbarer Energien. Das Gesetz soll den Windkraftausbau voranbringen, indem es das Genehmigungsverfahren zum Bau von Windkraftanlagen beschleunigt.