Eine Quarantäne bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer von allen Pflichten befreit sind. Hier die wichtigsten Regelungen für die Arbeit zusammengefasst.
Kein Homeoffice für Erkrankte
Entscheidend für diese Frage ist, ob der Arbeitnehmer positiv auf Corona getestet wurde, oder ob er nur als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wird. Falls der Angestellte tatsächlich an Corona erkrankt ist, kann er sich krankschreiben lassen und muss somit nicht arbeiten. In dem Fall gibt es, wie bei anderen Erkrankungen auch, keine Homeoffice-Pflicht.
Kontaktpersonen müssen ins Homeoffice
Anders liegt der Fall, wenn der Angestellte als Kontaktperson vorsorglich in Quarantäne geschickt wird. Wenn derjenige die Möglichkeit hat von zu Hause aus zu Arbeiten muss er das dann auch tun. Wird die Arbeit verweigert, könnte eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen. Für diejenigen, die ihre Arbeit nicht von zu Hause erledigen können, muss der Arbeitgeber Aufgaben finden, die im Homeoffice erledigt werden können.