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Alfons Schuhbeck legt Revision gegen Urteil des Landgerichts München ein

Starkoch will Schaden wiedergutmachen

Alfons Schuhbeck legt Revision gegen Urteil des Landgerichts München ein

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    Starkoch Alfons Schuhbeck hat gegen das Gerichtsurteil vom vergangenen Donnerstag Revision eingelegt. Der 73-jährige ist vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
    Starkoch Alfons Schuhbeck hat gegen das Gerichtsurteil vom vergangenen Donnerstag Revision eingelegt. Der 73-jährige ist vor dem Landgericht München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

    Star-Koch Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung Revision ein. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag - dem letzten Tag der Frist - Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen.

    Urteil soll überprüft werden

    Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass "ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen" sei. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der die Entscheidung des Landgerichts dann beurteilen muss. Ob es dazu allerdings wirklich kommt, ließ Schuhbeck in der Mitteilung offen: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", sagte er demnach. "Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."

    Urteil am vergangenen Donnerstag

    Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.

    Ablenkung durch Arbeit

    Direkt nach dem Urteil in der vergangenen Woche schon hatte Schuhbeck Ablenkung in der Arbeit gesucht. Nach dem Prozesstag sei er in die Küche seiner "Südtiroler Stuben" gegangen. "Kochen", hieß es. Die Verhandlung und das Urteil hätten ihn recht mitgenommen. "Positiv ist, dass er sehr viel Zuspruch aus seinem Umfeld über Nachrichten erhielt."

    Auftritt im "Teatro"

    Am Donnerstagabend trat er im "Teatro", das inzwischen nicht mehr "Schuhbeck's Teatro" heißt, in München auf. Er wurde trotz der anstehenden Gefängnisstrafe von den Gästen mit Jubel und Applaus begrüßt. Schuhbeck wolle den Schaden in voller Höhe wiedergutmachen, woran Herr Schuhbeck auch in den vergangenen Tagen unermüdlich gearbeitet habe, teilten seine Anwälte mit.

    ZDF und BR ziehen Konsequenzen

    So beschäftigt wie vor seinem Prozess dürfte er aber nicht mehr sein, denn seine Verurteilung hatte bereits berufliche Konsequenzen für ihn: Schuhbecks Karriere als Fernsehkoch ruht fürs Erste. Nachdem der Bayerische Rundfunk (BR) Sendungen mit ihm aus dem Programm genommen hatte, hatte auch ZDF angekündigt, ihn zunächst nicht mehr in der Show "Die Küchenschlacht" auftreten zu lassen.

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