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Zahnarzt Prozess Hamburg Tod: Junger Patient stirbt beim Zahnarzt - Urteil erwartet

Urteil gefallen

Junger Patient (18) starb beim Zahnarzt: Prozess gegen Zahnärztin und Narkosearzt

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    In Hamburg wird heute das Urteil im Prozess um eine Zahnbehandlung, die für einen jungen Mann tödlich endete, erwartet. (Symbolbild)
    In Hamburg wird heute das Urteil im Prozess um eine Zahnbehandlung, die für einen jungen Mann tödlich endete, erwartet. (Symbolbild) Foto: Guillermo Riera auf Pixabay

     Nach dem Tod eines jungen Patienten, der in einer Hamburger Zahnarztpraxis eine Vollnarkose gewünscht hatte, ist der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen. Der Narkosearzt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

    Junger Mann bei Zahnarzt in Hamburg gestorben

    Die beiden Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-Jährigen behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis in Altona und wollte für die Behandlung eine Vollnarkose. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der junge Mann in einem Krankenhaus.

    Herz-Kreislauf-Versagen wegen unsachgemäßer Narkose-Führung

    Die Anklage wirft den beiden Ärzten vor, den 18-Jährigen nicht ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkose-Überwachung aufgeklärt zu haben. Wegen der unsachgemäßen Narkose-Führung sei es zu dem Herz-Kreislauf-Versagen gekommen. Dies sei vom Anästhesisten aber falsch gedeutet worden. Der Rettungsdienst sei zu spät alarmiert worden.

    Bewährungsstrafe oder Freispruch?

    Die Verteidigung des Narkosearztes beantragte, ihren Mandanten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Die Verteidigung der Zahnärztin forderte einen Freispruch. Zum Prozessauftakt am 4. April hatten die Ärzte den Tod des Patienten sehr bedauert. Der Anästhesist hatte Fehler eingeräumt. Die Zahnärztin meinte, ihre Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben.

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