Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat nun Anklage wegen Mordes gegen ein aus Deutschland stammendes Paar erhoben. Die 31-jährige Mutter und der 33-jährige Vater sollen ihre dreijährige Tochter in der Ortschaft Häggingen durch Ecstasy getötet haben. Auch gegen die 52-jährige Großmutter wurde Anklage erhoben. Die Tat hatte sich im Mai 2022 im Haushalt der Eltern ereignet.
Obduktion ergab: Kind hatte MDMA (Ecstasy) im Blut
Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft hatten die Eltern am Morgen des 7. Mai 2022 die Notrufzentrale angerufen und diese darüber informiert, dass sie ihre dreijährige Tochter leblos in deren Kinderbett gefunden hätten. Um ein Fremdverschulden auszuschließen, hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin eine Obduktion angeordnet. Das Ergebnis: Im Blut der Dreijährigen fanden die Ärzte Reste der Droge MDMA (Ecstasy). Als Todesursache wurde ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt.
Ecstasy-Mord an Mädchen: Kind war Pflegefall
Die aus Deutschland stammenden Eltern und die Großmutter des Kindes wurden daraufhin in Untersuchungshaft genommen, konnten unter Auflagen zwischenzeitlich aber wieder aus der Haft entlassen werden. Laut der Staatsanwaltschaft litt das dreijährige Mädchen an einer zerebralen Erkrankung und wäre vermutlich zeitlebens auf intensive Pflege angewiesen gewesen.
Staatsanwaltschaft sagt: Deutsche Eltern wollten Mädchen bereits zuvor töten
Weitere Ermittlungen brachten im Anschluss ans Licht, dass die Eltern wohl bereits einige Monate zuvor versucht hatten, die pflegebedürftige Dreijährige zu töten. Damals hätten die Eltern "betäubende Substanzen" verwendet, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Jeweils 18 Jahre Haft für Eltern gefordert - Auch die Oma des Mädchens soll ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fordert für die beiden Eltern jeweils 18 Jahre Gefängnis und einen anschließenden Landesverweis von 15 Jahren. Für die Großmutter des getöteten Mädchens lautet die Forderung fünf Jahre Haft und ebenfalls einen 15-jährigen Verweis des Landes. Der Großmutter wird "Gehilfenschaft" bei der Tötung des Kindes vorgeworfen.
