Er saß schon 30 Jahre in Haft: Tiroler muss wegen versuchter Vergewaltigung einer 19-Jährigen 14 Jahre ins Gefängnis

26. September 2023 11:48 Uhr von Redaktion all-in.de
Für eine versuchte Vergewaltigung in Wien musste sich jetzt ein 65-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Mit einer Haftstrafe von 14 Jahren verhängte es fast die Höchststrafe. (Symbolfoto)
picture alliance/dpa | David-Wolfgang Ebener

Mit einem Job als Hundesitterin lockte er sie in seine Wohnung. Dann fiel er über die 19-Jährige her. Ein Mann muss wegen versuchter Vergewaltigung 14 Jahre ins Gefängnis.

Der Mann, ein gebürtiger Tiroler, fiel laut österreichischer Medien am 22. Juni 2023 in seiner Wohnung in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus über eine 19-Jährige her. Die junge Frau hatte sich auf ein Inserat, das der 63-Jährige geschaltet hatte, als Hundesitterin beworben. 

Mann zückt in Wiener Wohnung Messer - 19-Jährige soll sich ausziehen

Nun musste sich der 63-Jährige dafür vor Gericht verantworten, wie mehrere österreichische Medien mit Berufung auf die Österreichische Presseagentur berichten. Nachdem sie sich in seiner Wohnung auf seine Bettcoach gesetzt und mit ihm unterhalten hatte, habe der Mann plötzlich ein Messer gezückt, berichtete die junge Frau im Zeugenstand. Damit habe er sich über sie gebeugt, hielt sie mit seinem Unterarm fest und forderte sie auf sich auszuziehen.

19-Jährige schlägt Mann Bierkrug auf Hinterkopf und flieht 

Die 19-Jährige ging zum Schein auf die Forderung des 63-Jährigen ein. Als der Angeklagte daraufhin kurz von ihr abließ, packte sie einen Bierkrug, der auf dem Couchtisch stand, und schlug ihn dem Mann zwei Mal auf den Hinterkopf. 

Die junge Frau habe "geistesgegenwärtig reagiert", sagte die Staatsanwältin während des Prozesses. Dadurch überraschte sie den 63-Jährigen derart, dass sie aus der Wohnung fliehen konnte. Anschließend klingelte sie bei einem Nachbarn, fand dort Zuflucht und rief die Polizei.

Die Beamten nahmen den Angeklagten kurz darauf in seiner Wohnung fest. Für die Polizei war der 63-Jährige kein Unbekannter. Der gebürtige Tiroler ist bereits drei Mal wegen Vergewaltigung bzw. versuchter Vergewaltigung vorbestraft. Insgesamt 30 Jahre saß er dafür im Gefängnis.

Angeklagter bestreitet versuchte Vergewaltigung 

Dass er nun erneut eine Frau vergewaltigen wollte, bestritt der Angeklagte jedoch vor Gericht. Es sei "absolut keine Triebtat" gewesen, sagte der 63-Jährige. Er wollte mit der 19-Jährigen nur Zärtlichkeiten austauschen, aber keinen Sex haben. In dieser Richtung hätte er an diesem Tag "überhaupt nichts vorgehabt."

Ein Blick in seine Vergangenheit lässt jedoch etwas anderes vermuten. 1980 war der Tiroler erstmals wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Er war damals als zurechnungsfähiger, aber gefährlicher Straftäter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, berichtet die Austria Presse Agentur.

Nur ein Jahr nach seiner Entlassung fiel er 1984 erneut über eine Frau her. Er schlang einer 19-Jährigen ein Seil um den Hals, würgte sie und versuchte sie zu vergewaltigen. Dafür musste er fünf Jahre ins Gefängnis.

Mann nutzt 1990 Freigang für Vergewaltigung

1990 nutzte er schließlich seinen Freigang, um eine weitere Frau zu vergewaltigen. Das brachte ihm sechs weitere Jahre Haft ein. Seit 2014 wurde er mit einer triebhemmenden antihormonellen Therapie behandelt. Zwei Jahre später wurde der gebürtige Tiroler für eine fünfjährige Probezeit aus der Justizanstalt Stein entlassen. Seine Therapie sollte er in der Zeit fortführen.

Doch sobald die Probezeit vorbei war, setzte der Mann seine Medikamente ab, gab er nun vor dem Schöffensenat zu. Der Grund: "Ich hasse Medikamente", sagte der Angeklagte. Seit Jahren sei es zu keinem Übergriff mehr gekommen. Deshalb halte er sich nicht für krank. 

Senat verhängt mit 14 Jahren Haft fast die Höchststrafe

Mit 14 Jahren Haft verhängte der Senat nun fast die Höchststrafe für die Tat im vergangenen Juni. "Es bleibt nichts mehr anderes übrig, als Sie wegzusperren", sagte der Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung. Außerdem wurde der gebürtige Tiroler aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und einer düsteren Zukunftsprognose in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwältin akzeptierte die Entscheidung des Gerichts. Der 63-Jährige legte ebenfalls keine Rechtsmittel ein.

VG WORT Zahlpixel