78 Prozent mehr als im Vorjahr: Schon 175.000 Asyl-Erstanträge im laufenden Jahr

7. August 2023 20:15 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den ersten sieben Monaten 2023 um 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.
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Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist in den ersten sieben Monaten 2023 um 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

Immer mehr Menschen beantragen in Deutschland Asyl. Im bisherigen Berichtsjahr 2023 nahm das zuständige Bundesamt für Migration 175.272 Erstanträge von Asylbewerbern entgegen. Zum Vergleich: In den ersten sieben Monaten 2022 wurden 98.395 Erstanträge gestellt, das bedeutet also eine Zunahme der Antragszahlen um 78,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.  

Aus diesen Ländern kommen die meisten neuen Asylbewerber in Deutschland

  • Syrien mit 51.692 Erstanträgen
  • Afghanistan mit 31.334 Erstanträgen
  • Türkei mit 23.082 Erstanträgen

Allein im Juli gab es laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit 23.674 Asyl-Erstanträgen 79 Prozent mehr Anträge als im Juli vergangenen Jahres.

Vor allem Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan haben aktuell beste Chancen, auch in Deutschland bleiben zu dürfen. Bei den Asylbewerbern aus Syrien bekamen 84,4 Prozent der Betroffenen zumindest zeitweisen Schutz in Deutschland, bei den Menschen aus Afghanistan (28.305 Entscheidungen) waren es   75,7 Prozent.

Anders sieht es bei Asylsuchenden aus der Türkei aus, hier lag die Gesamtschutzquote bei nur 15,0 Prozent. "Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis Juli 2023 bei 51,7 Prozent", so das Bundesamt.

Asylrecht in Deutschland im Überblick

  • Asylsuchende können sich in Deutschland auf das Grundgesetz berufen. "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es in Artikel 16a.
  • Es wird individuell bei jedem und jeder einzelnen Asylsuchenden geprüft, ob eine politische Verfolgung vorliegt.
  • Um den Artikel zu ändern, wäre eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Manche Verfassungsrechtler diskutieren aber, ob das Recht auf Asyl und damit verbundene Leistungen des Staates dem Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes) zuzuordnen sei und damit der sogenannten Ewigkeitsklausel unterliege, nach der unter anderem Artikel 1 nicht geändert werden darf.
  • Nur sehr wenige Menschen erhalten in Deutschland Asyl wegen individueller politischer Verfolgung. Im vergangenen Jahr wurde nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lediglich in 0,8 Prozent aller Fälle Schutz nach Artikel 16a Grundgesetz gewährt, beziehungsweise Familienasyl zuerkannt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden rund 17 Prozent der Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Schutz stellten, als Flüchtlinge nach dem Asylgesetz anerkannt.
  • In jedem vierten Fall wurde der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt. Bei rund 13 Prozent der Antragsteller stellte das Bamf ein Abschiebungsverbot fest.

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