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Rückruf bei Hipp: Giftiges Unkraut in Babynahrung

"Hühnertod"

Giftpflanze in Babynahrung: Hipp ruft diese Produkte zurück

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    Giftpflanze in Babynahrung: Hipp ruft diese Produkte zurück
    Giftpflanze in Babynahrung: Hipp ruft diese Produkte zurück

    Das bekannte Unternehmen Hipp ruft mehrere Produkte zurück. Laut lebensmittelwarnung.de können sich in den Produkten Samenfrüchte des Unkrauts „Schwarzer Nachtschatten“ befinden. Die Pflanze wird im Volksmund auch "Hühnertod" genannt und ist giftig.

    Hipp ruft diese vier Produkte zurück

    Laut lebensmittelwarnung.de sind mehrere sogenannte Schalenmenüs von Hipp betroffen. Deswegen ruft das Unternehmen folgende Produkte zurück:

    • HiPP Nudel-Zoo in Rahmsauce mit buntem Gemüse (250 Gramm) ab 1 Jahr - Haltbarkeitsdatum 04.03.2025 - Chargennummer  B31560
    • HiPP Gemüsereis mit Erbsen und zartem Geschnetzelten (250 Gramm) ab 1 Jahr - Haltbarkeitsdatum 05.03.2025 - Chargennummer B31561
    • HiPP Gemüse-Fleischpfanne mit Kartoffelwürfeln und Erbsen (250 Gramm) ab 1 Jahr - Haltbarkeitsdatum 13.03.2025 - Chargennummer B31575
    • HiPP Paella mit buntem Gemüse und Bio-Hühnchen (250 Gramm) ab 1 Jahr - Haltbarkeitsdatum 18.03.2025 - Chargennummer B31579

    Unkraut in Kindernahrung: Unternehmen geht von keiner akuten Gefahr aus

    Laut Hipp besteht die äußerst geringe Möglichkeit, dass erbsenähnliche Früchte des Unkrauts in wenige Menüs geraten sind. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies Mengen keine akute gesundheitliche Gefahr darstellen. 

    Giftpflanze Schwarzer Nachtschatten

    Schwarzer Nachtschatten enthält Solanin. Dieses kann in größeren Mengen zu Vergiftungserscheinungen besonders bei Kleinkinder führen. Die Symptome sind Erbrechen, Durchfall, Atembeschwerden, eine erhöhte Herzfrequenz und Nierenreizungen. Beim Verzehr größerer Mengen sind Krämpfe, Lähmungen und Angstzustände möglich. Nur in sehr großen Mengen kann die Pflanze auch tödliche Vergiftungserscheinungen hervorrufen. Immer wieder sind Hühner nach dem Fressen der Pflanzenteile verendet. Daher hat sich auch der Begriff Hühnertod eingebürgert. 

    Hier wurden die Hipp-Produkte verkauft

    Die betroffenen Produkte können in den jeweiligen Märkten zurückgegeben werden. Ein Kassenbon ist nicht notwendig. Verkauft wurden die Produkte in folgenden Bundesländern:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-HolsteinThüringen
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