Zwei Mädchen (12 und 13 Jahre alt) - selbst noch Kinder -
. Strafmündig sind sie noch nicht. Weil sie noch Kinder sind, sind sie nicht schuldfähig und können laut dpa nicht angeklagt werden. Nun übernimmt das Jugendamt und hat erste Maßnahmen für die mutmaßlichen Täterinnen ergriffen. Die beiden 12- und 13-jährigen Mädchen leben nach dpa-Informationen vorerst nicht mehr bei ihren Familien. Sie sollen die Tat gestanden haben.Erste Schritte Richtung Normalität
An der Schule der getöteten zwölfjährigen Luise soll jetzt allmählich wieder der Unterricht beginnen. Vorausgegangen waren ausführliche Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern. Die ersten behutsamen Schritte in Richtung eines normalen Unterrichts hat die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde laut dpa für den heutigen Donnerstag angekündigt.
Experten warnen vor Content im Internet
Im Internet finden sich zahlreiche Gerüchte rund um die Tat, die mutmaßlichen Täterinnen und das Opfer. Auch die Medien tragen ihren Teil dazu bei. So fragt beispielsweise RTL news: "Machte TikTok-Streit die Mädchen zu Mörderinnen?". Laut fcous online könnte es sich um einen Racheakt gehandelt haben. Die BILD titelt am Donnerstag: "Sie wurde gemobbt, dann brutal ermordet". Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt derweil davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile der mutmaßlichen Täterinnen im Internet zu teilen. "Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar", sagte BDK-Chef Dirk Peglow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Und es bestehe die Gefahr, dass angeprangerte Menschen verbal oder gar körperlich angegangen werden.

Diskussion um Schuldfähigkeit wegen des Alters
In der Debatte um Strafmündigkeit ist der Deutsche Kinderschutzbund gegen eine Herabsetzung der Altersgrenze. "Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat", sagte Vize-Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn laut dpa dem Radiosender RPR1. Unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen. Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von Möglichkeiten.