Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe
In seiner Sitzung am 20. Oktober hat der Bundesrat einer Erhöhung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe zugestimmt. Damit kann die Verordnung der Bundesregierung im Januar 2024 in Kraft treten. Laut einer Pressemitteilung des Bundesrats sollen die Regelsätze um knapp zwölf Prozent steigen. Hier eine Übersicht der erhöhten Regelsätze:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro statt 502 Euro (ein Plus von 61,00 Euro)
- Partner und Paare: 506 Euro statt 451 Euro (ein Plus von 55,00 Euro)
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro statt 402 Euro (ein Plus von 49,00 Euro)
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro statt 420 Euro (ein Plus von 51,00 Euro)
- Kinder von sechs bis 13 Jahren: 390 Euro statt 348 Euro (ein Plus von 42,00 Euro)
- Kinder von null bis fünf Jahren: 357 Euro statt 318 Euro (ein Plus von 39,00 Euro)
Mehr Geld auch für Schulbedarf
Auch die Beiträge für Schulbedarf steigen im ersten Halbjahr von 116 Euro auf 130 Euro. Im zweiten Halbjahr wird der Beitrag von 58 Euro auf 65 Euro erhöht. Zum Schulbedarf zählen laut Bundesrat beispielsweise Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Von dem Beitrag sollen vor allem Kinder und Jugendliche profitieren, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, sowie Schulpflichtige, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Mindeslohnerhöhung
Besonders Minijobber können sich ab Januar 2024 auf mehr Geld freuen. Einer Mitteilung der Bundesregierung zufolge wird der Mindestlohn von bisher 12,00 Euro auf 12,41 Euro angehoben. Ein Jahr später soll der stündliche Lohn dann auf 12,82 Euro steigen. Damit verdient ein Minijobber 538 Euro statt bisher 520 Euro. Die Regierung folgt damit einer Empfehlung der Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre zusammenkommt, um die Lohnuntergrenze neu zu bewerten. Die Kommission prüft dabei, welche Mindestlohnhöhe den Beschäftigten einen Mindestschutz bietet. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland.
Verbesserung für Rentnerinnen und Rentner
Zum 1. Juli 2024 soll auch die Erwerbsminderungsrente erhöht werden. Wer in der Zeit vom Januar 2001 bis Juni 2014 in Rente gegangen ist, bekommt laut Angaben der deutschen Rentenversicherung 7,5 Prozent mehr Geld. Wer in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 in Rente ging, bekommt einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Laut Gesetz sollen etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner von dem Zuschlag profitieren.
Mehr finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige
Auch pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen bekommen 2024 mehr finanzielle Hilfe, das sicherte das Bundesministerium für Gesundheit zu. Laut der Webseite pflege.de werden neben dem Pflegegeld auch die Pflegesachleistungen, das Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige und der Zuschlag zu Pflegekosten in stationärer Pflege erhöht. Ab Januar 2024 steigen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um fünf Prozent. 2025 folgt dann eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent. Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen müssen, können ab 2024 das Pflegeunterstützungsgeld jährlich beantragen. Bisher war das nur einmal pro Pflegefall möglich. Auch der Zuschuss der Pflegekasse bei Heimunterbringung steigt ab kommenden Jahr. Die Zuschüsse werden nach der Aufenthaltsdauer folgendermaßen gestaffelt:
- Erstes Jahr: 15 Prozent statt bisher fünf Prozent
- Zweites Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent
- Drittes Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent
- Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent