Der Mann war bereits 2021 vom Landgericht München zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, berichtet die Deutsche Presse Agentur (dpa). Zuvor hatte der Mann die Tat vor Gericht gestanden.
Erneute Verhandlung: BGH hatte Revision stattgegeben
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte - einer Revision gegen das Urteil teilweise stattgegeben - und den Fall an das Landgericht München I zurückgegeben, so die dpa weiter. Grund seien "durchgreifende rechtliche Bedenken" gegen das Strafmaß gewesen. Für die erneute Verhandlung gegen den Wolfsmasken-Vergewaltiger sind insgesamt 10 Verhandlungstage angesetzt.
Strafmaß stand zur Debatte
Der Täter ist bereits mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder vorbestraft und befand sich zum Zeitpunkt der Vergewaltigung in einer Lockerungsstufe des Maßregelverstoßes. Laut dpa geht es bei der erneuten Strafzumessung nun darum, dass die Freiheitsstrafe - bei gleichzeitiger Sicherungsverwahrung - geringer ausfallen muss. Die Schuldfrage wurde vom BGH nicht in Frage gestellt.