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Corona-Bußgelder vom Bayerischen Staat zurückfordern: Nur in diesen Fällen

Tausende Betroffene

Corona-Bußgelder vom Bayerischen Staat zurückfordern: Nur in diesen Fällen

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    Maskenpflicht in der Coronazeit (Symbolbild)
    Maskenpflicht in der Coronazeit (Symbolbild) Foto: Pixabay

    Wurden unberechtigt Corona-Bußgelder verhängt, können Bürger nun das Geld zurückfordern. Konkret geht es um Fällen, in denen Menschen zu Beginn der Corona-Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Hausstandes ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufgehalten haben. Nach der Niederlage der Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 hat das Gesundheitsministerium das nun mitgeteilt. Die Betroffenen können die Rückzahlung formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen.

    Rückzahlung des Bußgeldes nur in bestimmten Fällen

    Bayernweit betrifft das wohl mehrere tausend Personen. Insgesamt waren im April 2020 beyernweit rund 22.000 Bußgelder im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen verhängt worden.Nur ein Teil der Betroffenen - die genaue Zahl ist unklar - kann aber nun auf die Rückzahlung hoffen. Eben wenn man ein Bußgeld ausdrücklich deshalb bezahlen musste, weil man die Wohnung damals verlassen hat, um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes im Freien zu verweilen. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte, dass in allen anderen Fällen keine Geldbußen zurückgezahlt würden.

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