Da die Stadt Memmingen den Corona-Schwellenwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat oder dieser vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist, gilt aufgrund der 4. Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen ab sofort Folgendes:
Regeln bei Sportveranstaltungen draußen
Die mögliche Anzahl von Teilnehmern bei Veranstaltungen (auch Sport) beläuft sich unter freiem Himmel auf 50 Personen. Nur bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der Teilnehmer unter freiem Himmel 100 Personen. Auch am Platz gilt Maskenpflicht. Weiterhin gelten Abstandspflicht und Kontaktdatenerfassung. Dies ist vom Veranstalter mit den geeigneten Maßnahmen sicherzustellen.
Regel bei Sportveranstaltungen drinnen
In geschlossenen Räumen (Turnhallen) sind als Zuschauer 25 Personen zugelassen, bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind 50 Personen zugelassen. Dies aber unter Berücksichtigung der Sportler in Abhängigkeit zu der im jeweiligen Hygienekonzept der Turnhallen ausgesprochenen Maximal-Anzahl. Am Platz gilt Maskenpflicht. Weiterhin gelten Abstandspflicht und Kontaktdatenerfassung.