Die Zahl der Anwesenden machte die Bedeutung des Abends für die Zukunft des Golfclubs Bad Wörishofen deutlich. Über 120 Teilnehmer waren zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Tagungszentrum 'Inspira' gekommen. Diese Zusammenkunft wurde nötig, nachdem bei der ordentlichen Jahresversammlung vor rund drei Monaten die Mehrheit der Mitglieder eine Überprüfung der bestehenden Pachtvereinbarungen im Hinblick auf deren Kündbarkeit und die Bekanntgabe dieser Prüfung gefordert hatte.
Vom Vorstand war die Rechtsanwältin Sabine Laudien von der Kanzlei am Kornhausplatz in Kempten mit der Prüfung der Verträge beauftragt worden. Sie führte aus, dass eine Kündigung des Hauptvertrages aus dem Jahr 1977 zwischen Club und Verpächter zwar juristisch möglich, jedoch wenig zielführend sei. 'Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann endet die Berechtigung, auf dem Platz zu spielen. Das will niemand.'
Bürgermeister Holetschek vermittelt
Dass es nicht so weit kommen wird, wurde bei der Versammlung deutlich.
Unter Mediation von Bürgermeister Klaus Holetschek waren die drei Parteien – Golfclub, Verpächterfamilie und Stadt Bad Wörishofen – im Vorfeld zusammengekommen, um die ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder aufzunehmen. 'Die Gespräche waren vom gegenseitigen Willen getragen, den Golfclub in eine erfolgreiche Zukunft zu führen', sagte Holetschek und konnte gemeinsam mit Club-Präsident Peter Leinsle den Mitgliedern eine zehnjährige Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen präsentieren.
Holetschek und Leinsle machten klar, dass zur 'konstruktiven Zusammenarbeit die drei Vertragspartner auf die vertrauensvolle Unterstützung der Vereinsmitglieder setzen', wie es in der Präambel der jetzt verlängerten Vereinbarung steht.
Die besagt unter anderem die Weiterführung aller bestehenden Verträge bis zum 31. Dezember 2022 mit den entsprechenden Anpassungen sowie die automatische Verlängerung um zweimal drei Jahre, falls es zu keiner Beendigung kommt. Dienstbarkeit und Erbbaurecht werden bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Eine gegenseitige Investitionsverpflichtung besteht nicht.
'Das heißt aber nicht, dass der Club die nächsten zehn Jahre nichts tun muss', erläuterte Leinsle, 'die laufenden Unterhaltsmaßnahmen auf dem Platz und in den Gebäuden sind natürlich zu leisten, und falls größere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich sind, werden wir diese in Abstimmung mit dem Verpächter selbstverständlich erledigen.'
Ein 'Ausruhen' kommt für Bürgermeister Holetschek und den Vorstand nicht infrage. 'Die Gestaltung der Zukunftsplanung wird durch ein Gremium der Vertragspartner zeitnah fortgesetzt und soll in den nächsten fünf Jahren zu einer tragfähigen Konzeption entwickelt werden', lautet ein weiterer Passus der Präambel. Auch die Satzung des Golfclubs soll durch einen Arbeitskreis überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Über die Ergebnisse soll der Arbeitskreis bei der nächsten Jahreshauptversammlung informieren.
Anträge auf Entscheidung der Mitglieder abgelehnt
Bereits bei der Jahresversammlung hatte Dr. Ralf Tscherwinka mehrere Anträge eingereicht, die zurückgestellt worden waren, aber jetzt behandelt wurden. Sein Antrag, dass die Mitgliederversammlung über die Verlängerung der Pachtvereinbarungen entscheiden müsse, wurde ebenso klar abgelehnt wie sein Antrag auf besondere Privilegien für die Jugend, wie ermäßigte Mitgliedsbeiträge ab einem bestimmten Handicap sowie Durchspielberechtigung für Jugend-Flights.