Torhüter Dominik Buss vom VfB Friedrichshafen zum FV Ravensburg, Kai Mähr vom SV Oberzell zum VfB, Florian Albrecht vom FC Wangen zum FC Isny - dass einige Spieler und Vereine im Bezirk Bodensee zuletzt die Möglichkeit "Vertragsamateur" zu kurzfristigen Wechseln genutzt haben, hat für Diskussionen gesorgt. Christian Metz hat bei Justiziar Frank Thumm vom Württembergischen Fußballverband nachgefragt. Was unterscheidet einen Vertragsamateur von einem > Spieler, was unterscheidet ihn von Profis?
Frank Thumm: Die Spielordnungen des DFB und der Landesverbände unterscheiden zwischen Lizenzspielern, Vertragsspielern und Amateuren. Umgangssprachlich wird der Vertragsspieler auch als > bezeichnet. Im Gegensatz zum Amateur ist er nicht nur über die Mitgliedschaft mit seinem Verein verbunden, sondern zusätzlich über einen Dienstvertrag. Dieser muss seit dem 1. Juli eine Vergütung von mindestens 250 Euro pro Monat vorsehen. Als Amateur darf nur eine Entschädigung von maximal 249,99 Euro pro Monat bezahlt werden. Der Lizenzspieler (>) wiederum hat nicht nur mit seinem Verein der Bundesliga oder 2. Bundesliga einen Vertrag abgeschlossen, sondern zusätzlich mit der DFL, die ihn lizenziert.
Warum wurde der Vertragsamateur geschaffen?
Thumm: Die Unterscheidung zwischen Vertragsspielern und Amateuren ist erforderlich, weil die Erstgenannten in den Schutzbereich des Artikel 12 des Grundgesetzes fallen und sich auf die Berufsausübungsfreiheit berufen können. Das hat zur Folge, dass ihnen auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins, ohne Zahlung einer Entschädigung und ohne Abmeldung während der Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) ein sofortiges Spielrecht erteilt werden muss. Andernfalls wären sie an der Ausübung ihres Berufs gehindert. Und das wäre seit > und auch nach der Rechtsprechung des BGH rechtswidrig. Bis 2005 gab es zumindest noch für U23-Vertragsspieler eine Entschädigung, aber auch die hat das Oberlandesgericht Oldenburg nach der Klage eines Vereins aus den genannten Gründen gekippt. Für Amateure können die Verbände daran festhalten, dass ein sofortiges Spielrecht nur erteilt wird, wenn der abgebende Verein zustimmt oder eine Entschädigung erhält.
Hatte die Einführung des Vertragsamateurs den gewünschten Erfolg?
Thumm: Die Frage stellt sich so nicht. Aus Rechtsgründen führt kein Weg daran vorbei, die Vertragsspieler wie dargestellt zu behandeln. Man könnte allenfalls die Amateure den Vertragsspielern gleichstellen. Das hätte zur Folge, dass auch Amateure beliebig wechseln können und kein Verein mehr für seine Ausbildungsarbeit eine Entschädigung erhält. Hier müsste aber der DFB reagieren.
Warum ist die Wechselfrist der der Profis angeglichen und wird nicht zum Beispiel auf den 30. Juni festgelegt, um Vereinen die Planung zu erleichtern?
Thumm: Das FIFA-Reglement sieht vor, dass jeder Nationalverband für seinen Bereich einheitliche Registrierungsperioden festlegt. Der DFB hat sich für den Zeitraum 1. Juni bis 31. August entschieden. Das hat sich bewährt, schließlich müssen auch Wechsel an der Schnittstelle zwischen Amateur- und Profibereich möglich sein. Die unterklassigen Vereine haben dennoch ein Stück Planungssicherheit, weil Amateure nur dann noch wechseln können, wenn sie sich vor dem 1. Juli schon abgemeldet haben. Dass vereinzelt dann der eine oder andere Spieler noch durch die Hintertür > bis 31. August entwischt, lässt sich leider nicht verhindern.