Seit diesen Montag ist unter Auflagen auch wieder Fußballtraining bei den Amateuren möglich – im Prinzip. Die praktische Umsetzung ist jedoch schwierig und so kurzfristig nicht möglich. Deshalb bleibt der Trainingsbetrieb beim FC Memmingen zunächst eingestellt und zwar solange bis entweder die strengen Auflagen umgesetzt werden können oder das Training im bisherigen, normalen Rahmen von Politik, Gesundheitsbehörden und Verwaltung wieder genehmigt wird. Die verkündete, vermeintliche Lockerung der Corona-Beschränkungen nicht nur Individualsport sondern auch Training in Kleingruppen zu erlauben durch die bayerische Staatsregierung kam überraschend. Der am vergangenen Freitagabend vom Bayerischen Fußballverband genauso kurzfristig dazu herausgegebenen Leitfaden ebenso. Nicht nur die Formulierung "Es geht wieder los" sorgt eher für Aufregung und Verwirrung, denn für Klärung. Der interne Druck aus dem Nachwuchsbereich von Spielereltern ist nach diesen Meldungen groß. Auch wenn der FCM-Vorsitzende Armin Buchmann momentan große Bedenken hat, dass Spieler schon schon bald wieder auf dem Platz stehen sollen, kann sich der Verein jedoch den staatlichen Lockerungen nicht verweigern. Der Beschluss vom März, den kompletten Trainingsbetrieb einzustellen, wird wohl zumindest für die Jugendabteilung ein Stück revidieret werden müssen. Hier könnten ansonsten wegen gezahlter Ausbildungsentschädigungen möglicherweise Regressforderungen von Eltern drohen. Doch bis das geforderte Hygienekonzept steht und genehmigt ist, die Haftungsfragen geklärt sind sowie die Freigabe für die zur Zeit gesperrten städtischen Sportanlagen nicht erteilt ist, gilt erst einmal weiterhin. Der Verein genehmigt im Augenblick keinerlei Einheiten, auch nicht in Kleingruppen oder auf privaten Plätzen.
"Kaum im Stande, den Bürokratismus bewältigen zu können"
Die Umsetzung und die Haftungsfrage sind die großen Knackpunkte. Der Vorstand samt allen auf dem Platz Verantwortlichen und zu benennende Corona-Beauftragte müssen mit ihren Unterschriften geradestehen. Ohne klare öffentliche Freigaben und Regelungen liege nämlich die rechtliche Haftung für alle Lockerungen bei den Vereinsvorständen. Das wurde laut Buchmann bei der letzten Videokonferenz der Regionalligisten noch am Freitag von Verbandsseite deutlich gemacht, obwohl die eingeschränkte Trainingsfreigabe hier eigentlich gar nicht thematisiert wurde: "Ich sehe uns kaum im Stande, den Bürokratismus bewältigen zu können und die Haftung zu übernehmen. Ich kann keine Unterschrift unter irgendetwas setzen, für das ich nicht hundertprozentig geradestehen kann, weil ich nicht weiß, ob alle Auflagen vollumfänglich erfüllt werden können". Nichts desto trotz macht sich der Verein an die Arbeit, Konzepte, Formulare und Listen zu erstellen. Das Formelle ist das eine, der sportliche Wert das andere: Die Auflagen (siehe unten), unter anderem mit Mindestabstand und Training nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen bei allen gutgemeinten Gestaltungstipps, ließen praxisgerechtes Arbeiten nicht zu. Wie es bei 17 Mannschaften von der AH bis zu den Bambinis in Kleingruppen für alle organisiert werden soll, ist angesichts der beschränkten Platz- und Personalkapazitäten ebenso eine offene Frage. "Realitätsfern" haben auch schon andere Regionalliga-Kollegen den Schnellschuss des BFV bezeichnet und sich klar bei diesem sensiblen Thema positioniert. Im Bayerischen Amateurfußball ist der Spielbetrieb ohnehin bis 31. August ausgesetzt. Die Saison soll danach Anfang September fortgesetzt werden, wenn es die politischen Rahmenbedingungen erlauben. Wenn es bei diesem Zeitfenster bleibt, wird im Falle der Regionalliga-Mannschaft Cheftrainer Esad Kahric erst fünf Wochen vor diesem Termin, also frühestens Ende Juli, mit der Vorbereitung beginnen. Kurz zuvor wäre vielleicht ein Sichtungstraining in Kleingruppen mit Neuzugängen denkbar. Darüber sind sich die Verantwortlichen bereits einig. Gleiches gilt für die U21-Mannschaft. Für den Nachwuchsbereich muss nun geklärt werden, ob, wann und unter welchen Bedingungen die Stadt Memmingen die Sportplätze öffnet. Entscheidend ist für Buchmann auch die „Haftungspyramide“. Für ihn ist mit entscheidend, dass auch Schadensansprüche Dritter ausgeschlossen werden, wenn sich beispielsweise Spieler oder Trainer anstecken, den Virus an den Arbeitsplatz oder in die Familie weitertragen und dann in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Diese Gefahr besteht. Ein erneutes Aufkeimen der Pandemie könne zudem postwendend wieder zu Einschränkungen führen. Deshalb sei auch für alle Entscheidungen der kommenden Monate zu beachten, dass bis zur Verfügbarkeit eines verlässlichen Impfstoffes oder Behandlungsmethoden immer wieder ein erneuter Lockdown drohen kann.Auszüge aus den Hinweisen des BFV-Leitfadens:Kommunen müssen den Trainingsbetrieb behördlich gestatten. Ausübung auf öffentlichen oder privaten Freisportanlagen in kleinen Gruppen bis maximal fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer, im Optimalfall immer in der gleichen Besetzung). Auf einem Großfeld dürfen damit maximal 20 Teilnehmer aktiv sein, nur zehn je Spielhälfte, aber die Gruppen streng voneinander getrennt. Auf dem Kleinfeld ist nur eine Kleingruppe zugelassen. Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 bis 2 Meter zwischen den Personen, keinerlei Körperkontakte vorher, nachher und während der Einheiten, keine Zweikämpfe. Der Ball darf nur mit dem Fuß bewegt werden, Torwarthandschuhe müssen wiederholt während der Einheit desinfiziert werden. Bälle und das auf das Nötigste beschränkte Trainingsmaterial sollen vorher und nachher desinfiziert werden. Eigene Getränkeflaschen müssen mitgebracht werden, Spucken und Naseputzen soll auf dem Feld vermieden werden. Pufferzeiten bei der Sportplatzbelegung durch verschiedene Gruppen, damit sie sich nicht begegnen. Handdesinfektionsspender müssen aufgestellt werden. Nutzung durch jeden Teilnehmer vor und nach dem Training. Ein Corona-Beauftragter muss vom Verein bestimmt werden, der den Trainingsbetrieb koordiniert. Die Regeln müssen ausgehängt und alle Beteiligten schriftlich informiert werden. Vor jedem Training müssen von jedem Teilnehmer Checklisten zur Abfrage von Symptomen ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Kindern und Jugendlichen von den Erziehungsberechtigten (Anwesenheitslisten müssen geführt werden, um etwaige Infektionswege nachverfolgen zu können. Trainingsteilnehmer kommen möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem privaten PKW einzeln bereits in Sportkleidung. Das Umziehen der verschwitzten Kleidung nach dem Training erfolgt im eigenen Fahrzeug, weil Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume nicht genutzt werden dürfen, lediglich "gesonderte" WC-Anlagen, die nach der Benutzung von jedem Einzelnen desinfiziert werden müssen. Duschen muss zuhause erfolgen. Wer selbst Krankheitssymptome zeigt oder in seinem häuslichen Umfeld wahrnimmt, darf nicht am Training teilnehmen. Bei einem positiven Covid-19-Test im eigenen Haus, muss der betreffende Sportler 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Zuschauer sind beim Training verboten, auch Eltern, die ihre Kinder und Jugendlichen zum Training bringen, müssen außerhalb der Sportanlage bleiben. Unter Minimierung von Risiken wird die "Nutzung des gesunden Menschenverstandes" genannt.